Schmutzler-Jäger: Weiterbetrieb des Flughafens bis 2034 völlig inakzeptabel
Laut Berichterstattung von NRZ und WAZ schlägt die von den Städten Essen und Mülheim/Ruhr beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision vor, dass die Städte das Flughafenareal erst ab 2034 neu entwickeln und vermarkten sollen, weil ein umgehender Ausstieg aus dem Flugbetrieb angeblich weder rechtlich umsetzbar noch wirtschaftlich sei.
Dazu erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen: „Eine Ausstiegsperspektive 2034 für den Flughafen Essen/Mülheim widerspricht komplett allen Beschlüssen des Essener Rates. Wir Grüne werden dieser gutachtlichen Stellungnahme nicht folgen, zumal das von der Stadt Essen mitbeauftragte Lenz & Johlen-Gutachten einen überzeugenden Weg für eine wesentlich schnellere Schließung des Flughafens aufgezeigt hat.
Auch wenn wir die Details des Gutachtens noch nicht kennen, sagt uns der gesunde Menschenverstand, dass es wirtschaftlicher ist, ein Unternehmen, das jährliche Fehlbeträge von rund 550.000 Euro und Investitionserfordernisse in zweistelliger Millionenhöhe hat, so schnell als möglich zu schließen. Um sich qualifiziert mit dem Gutachten der Märkischen Revision auseinanderzusetzen, benötigen wir allerdings eine zeitnahe Zurverfügungstellung des Gutachtens.
Wir können außerdem nur davor warnen, vor dem Ausgang des Rechtsstreites wegen der Auflösung der Flughafengesellschaft Fakten zu schaffen. Am 29. Juni 2016 ist der Verhandlungstermin in diesem Verfahren der Städte Essen und Mülheim gegen das Land NRW vor dem Duisburger Landgericht. Eine gerichtlich bestätigte Auflösung der Flughafengesellschaft wird die Notwendigkeit einer deutlich schnelleren Aufgabe des Flugbetriebes massiv beflügeln. Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass massive Mehrkosten für die freiwillige Leistung des Flughafenbetriebes von der Kommunalaufsicht gebilligt wird.“
Dokumentiert
Presseerklärung Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm und Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen
Ein neues Gutachten widerspricht nun dem vorherigen Gutachten von Lenz&Johlen und wärmt die altbekannten, überholten Argumente aus den 90er Jahren wieder auf.
Zur Anmerkung:
Die Märkische Revision ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, deren ordinäre Aufgabe es nicht ist rechtliche Expertisen zur gesetzlichen Rahmenbedingungen des Flughafens zu erstellen.
Politische Bankrotterklärung – Man lässt solange begutachten bis es dem Wunsch einer Partei nahekommt.
Die geplante Aufrechterhaltung des Status Quo als langes Ziel der SPD ist eine politische Bankrotterklärung, da die Ratsfraktionen sowohl in Mülheim als auch in Essen trotz entsprechender Ausstiegsbeschlüsse und qualifizierter Rechtsgutachten offensichtlich nicht in der Lage sind, die zum Wohle der Städte Essen und Mülheim notwendige Umwidmungen der Flughafenfläche auf die Schiene zu bringen.
Das was hier an rechtlichen Hindernissen vorgetragen wird hat keinen rechtlichen Bestand. Es ist eine Pseudoargumentation und dient mit Hilfe eines neuen eingeschränkten Gutachtens zur Untermauerung einer gewollten SPD politischen Konsequenz.
Es gibt keinen rechtlichen und wirtschaftlichen Grund, den Sonderlandeplatz vor sich herzuschieben. Der derzeitige Vorschlag bis mindestens 2024 bzw.2034 den Flugbetrieb in der jetzigen Form beizubehalten und keine Vorschläge für die alternative Nutzung zu liefern, berücksichtigt nicht die Kündigungsgründe des Gesellschafters Land NRW.
Das vorgeschlagene Konzept beinhaltet hierfür keine Antworten.
Es wird vollkommen außer acht gelassen, dass neben den laufenden Betriebskosten, die nur von Essen und Mülheim zu tragen sind in Zukunft weitere zweistellige Millionenkosten zu tragen sind.
Die vorliegende Bewertung lässt vollkommen außer acht, dass gemäß der Bewertung des Landesrechnungshofes NRW zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebes Millionen von Investitionen erforderlich sind und darüber hinaus Subventionsrückforderung infolge einer nicht vertragsgemäßen Nutzung der Zuweisungen zur Förderung des Luftverkehrs zu erwarten sind.
Dabei muss nochmals ausdrücklich betont werden, dass die nunmehr vorgetragenen juristischen Argumente für den Status Quo mehrfach gutachterlich widerlegt wurden (Lenz & Johlen, OLG-Urteil, …).
Schließlich ist auch die einschlägige OLG-Düsseldorf Entscheidung von der Möglichkeit einer Flughafenschließung ausgegangen.
Es gibt keine nachvollziehbare Begründung um die Maßnahmen zur Einrichtung eines Sonderlandeplatzes wegen der beängstigten Wirtschaftssituation der FEM nicht unverzüglich zu veranlassen.
Im Übrigen soll betont werden, dass es völlig unverständlich ist, warum nicht eine Entscheidung in der Klage des Gesellschafters Lande NRW abgewartet wird bevor hektisch zukunftswirksame Entscheidungen gefällt werden.
Aus unserer Sicht wäre der Weg des Sonderlandeplatzes nach Lenz& Johlen und der OLG-Düsseldorf Entscheidung der richtige Weg, die restliche Fläche zu räumen um in Ruhe zu prüfen, welche Optionen bestehen. Erst dann, wenn die Fläche frei wird, werden sich Investoren für diese Fläche interessieren.
Wir sind daher für einen Masterplan, der jetzt, der jetzt parallel mit der Umwandlung der Fläche zum Sonderlandeplatz beginnt.
Mülheim, den 13.04.2016
Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm und Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen
Vorstandsmitglied Waldemar Nowak, Tel.: 0177 796 7448
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