Informer-Redakteure haben gegen journalistische Sorgfalt verstoßen
Das Landgericht Essen hat heute im Wege der einstweiligen Verfügung dem Essener Informer und den beiden verantwortlichen Redakteuren Pascal Hesse und Jöran Steinsiek die Behauptung untersagt, die Ehefrau des grünen Ratsherrn und Landtagswahldirektkandidaten Ahmad Omeirat habe gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht und die Behörde habe daraufhin juristische Schritte eingeleitet. Der Beschluss ist nur eine vorläufige Regelung, die aber zeigt, dass das Gericht die vom Informer verbreiteten Vorwürfe für unwahr hält. Dazu erklären Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der grünen Ratsfraktion, und die beiden Sprecher*innen der Essener Grünen, Gönül Eğlence und Kai Gehring:
„Wir sind froh, dass damit die weitere Verbreitung dieser Falschmeldung rasch unterbunden werden konnte. Der Versuch der Informer-Redakteure Pascal Hesse und Jöran Steinsiek, die persönliche Integrität eines grünen Politikers aufgrund einer angeblichen Verfehlung seiner Frau in Frage zu stellen, war eindeutig eine – wohl auch gewollte – Rufschädigung.
Die beiden Journalisten hätten durch saubere Recherche unschwer feststellen können, dass diese Vorwürfe gegen Frau Omeirat unberechtigt sind. Mit Anstand und journalistischer Sorgfalt lässt sich eine solche Presseberichterstattung unseres Erachtens nicht vereinbaren.
Die Informer-Redakteure haben gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, wonach anonyme Vorwürfe sorgfältig zu hinterfragen und Quellen zu überprüfen sind.
So bleibt letztlich der Verdacht bestehen, dass die Story bewusst so angelegt wurde, um den Grünen im Endspurt des Landtagswahlkampfs zu schaden. Wir sind aber guter Hoffnung, dass dieser Plan nicht aufgehen wird.“
Zum Hintergrund:
Nachdem sowohl die Essener Staatsanwaltschaft als auch die Essener Ausländerbehörde klar gestellt haben, dass an den Vorwürfen gegen die Frau von Ahmad Omeirat nichts dran ist, hat das Landgericht Essen am 11.5.2017 die folgende einstweilige Verfügung gegen den Informer sowie die Informer-Redakteure Jöran Steinsiek und Pascal Hesse erwirkt:
Dem Informer wird untersagt, folgende Behauptungen in Bezug auf die Antragsteller aufzustellen und / oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten und / oder verbreiten zu lassen:
- „Die Frau von Ahmad Omeirat solle falsche Angaben bei der Ausländerbehörde gemacht haben, um sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu dürfen, die Behörde habe bereits juristische Schritte eingeleitet.
- Gut informierte Kreise bestätigen, dass die Ausländerbehörde wegen falscher Angaben, die die Frau von Herrn Omeirat vor ihr gemacht habe, um sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu dürfen, bereits juristische Schritte eingeleitet habe.“
Dem Informer und seinen Redakteuren wird im Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten, bei mehreren oder wiederholten Zuwiderhandlungen bis zu insgesamt zwei Jahren angedroht.
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