Maßnahmen gegen das Insektensterben

Fliß: nachtaktive Insekten durch richtige Außenbeleuchtung schützen

Am 13. August befasst sich der Bau- und Verkehrsausschuss und am 26.8. der Rat der Stadt Essen mit dem Antrag der Ratsfraktion der Grünen, dass sich die Stadt Essen für eine insektenfreundliche Außenbeleuchtung einsetzen soll. Dazu erklärt Rolf Fliß, umweltpolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Damit die Außenbeleuchtung nicht zu einer tödlichen Falle für zahlreiche nachtaktive Insekten wird, sollte die Stadt systematisch insektenfreundliche Leuchten einsetzen und bei allen Bauvorhaben einfordern. Dies ist sowohl konstruktiv wie auch kosteneffizient möglich. Lichter sollten fokussiert von oben nach unten herableuchten. Ihr Gehäuse sollte geschlossen sein und möglichst wenig seitwärts und nach oben leuchten. Auch die Wahl von warm-weißem Licht mit langen Wellenlängen schützt Insekten.
Licht sollte generell nur eingesetzt werden, wenn es gebraucht wird. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung lässt sich auch durch Bewegungsmelder und zeitlich besser abgestimmte Beleuchtungskonzepte herstellen. In der Nähe von Biotopen sollte Außenbeleuchtung möglichst ganz vermieden werden. Auf die Beleuchtung der Fassaden von öffentlichen Gebäuden sollte nach 23 Uhr ganz verzichtet werden.
Insekten sind ein wesentlicher Bestandteil der biologischen Vielfalt. In den vergangenen Jahrzehnten haben sowohl die Artenvielfalt der Insekten als auch deren Häufigkeit stark abgenommen. Die Lichtverschmutzung, also die Aufhellung der Nacht durch unachtsame Nutzung von künstlichem Licht, stellt einen wesentlichen Grund für diesen Artenrückgang dar. Lichtverschmutzung hat aber auch massive negative Auswirkungen auf Fledermäuse und verändert auch die Lebensbedingungen von tagaktiven Tieren.“
Die Ratsfraktion fordert in ihrem Antrag, dass die Verwaltung einen Beleuchtungsleitfaden zur Vermeidung und Verminderung von störend auf den Naturhaushalt wirkenden Lichtimmissionen entwickelt. Dieser soll sich sowohl an Vorhaben in kommunaler Zuständigkeit wie auch an Dritte richten und bei der Bauleitplanung und Baugenehmigung grundsätzliche Anwendung finden.

zum Antrag

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