Corona Sonderfonds

CDU und Grüne stellen für den Haushalt 2022 die Weichen

Fraktionen von CDU und Grünen:

CDU und Grüne stellen für den Haushalt 2022 die Weichen

Pressemitteilung I AntragHaushaltsrede Hiltrud Schmutzler_Jaeger I

Die Gestaltungskoalition aus CDU und Grünen stellt mit ihrem Antrag zum Haushalt 2022 der Stadt Essen die Weichen für solide Finanzen und setzt dabei Schwerpunkte zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Im Ergebnis werden 23 neue Personalstellen im Volumen von über 1 Mio. Euro geschaffen und Maßnahmen aus den Bereichen Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit, Kultur, Sicherheit und Ordnung, Bauen und Planen sowie Umwelt- und Klimaschutz mit weiteren 6,06 Mio. Euro realisiert – und dies allein für 2022.

Dazu erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Vorsitzende der Ratsfraktion der Grünen, erklärt dazu:

„Mit unseren Haushaltsanträgen setzen wir klare Akzente für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit. Wir stellen einen Großteil der erforderlichen Personal- und Finanzmittel für das bislang noch nicht ausfinanzierte Klimaschutz-Sofortprogramm der Stadtverwaltung zur Verfügung. Damit treiben wir die Energie- und Fördermittelberatung von Privatpersonen und Unternehmen, die energetische Sanierung städtischer Immobilien, das Klimaanpassungskonzept und die Aktivierung und Beteiligung der Bevölkerung beim Klimaschutz voran. Wir verleihen der Verkehrswende Flügel: In den kommenden Jahren wird im Durchschnitt jährlich zehn Mal so viel in Essens Radverkehrsinfrastruktur investiert wie in den letzten Jahren. Der Winterdienst auf Radwegen wird sichergestellt und ein Förderprogramm für Lastenräder aufgelegt.

Weiterhin wird der Naturschutz gestärkt durch Beauftragung eines Grünentwicklungskonzeptes, die Pflanzung von 100 Stadtbäumen, Mittel für den Insektenschutz-Aktionsplan sowie eine personelle Stärkung von Grün und Gruga.

Durch eine finanzielle Förderung von Erziehungsberatung, Schulsozialarbeit, Streetworking, Quartiershausmeisterinnen- und -hausmeister rücken wir insbesondere Familien und sozial benachteiligte Menschen in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns. Eine bessere gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung soll durch eine stärkere Förderung des Aktionsplans ´Essen inklusiv´, der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen sowie des Zentrums für inklusive Kultur des Forums Billebrinkhöhe erreicht werden. Einen besonderen Akzent setzen wir auch in der Sucht- und Kriminalprävention durch die Einrichtung eines kriminalpräventiven Rates und die Unterstützung von Frauenberatungsstellen, der Kriminalprävention der Wohlfahrtsverbände und des Café Basis für suchtanfällige Kinder und Jugendliche. Die Kulturszene stärken wir durch eine Fortschreibung des Corona Sonderfonds, Finanzmittel für die ´Folkwang-Dekade´ und eine Personalstelle zur Vernetzung der Kultur- und Kreativwirtschaft.“

Fabian Schrumpf MdL, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Wir kommen unserer Verantwortung einer ausgeglichenen, soliden und generationsgerechten Haushaltspolitik nach. Dabei richten wir aber auch unseren Blick in die Zukunft und werden wichtige (zusätzliche) Schritte zu Gunsten der Essener Bürgerinnen und Bürger gehen. Konkret bedeutet dies: Sicherheit und Ordnung sowie Bauen und Planen mit 9 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 2,815 Mio. Euro, Umwelt- und Klimaschutz mit 8 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 1,48 Mio. Euro, Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit mit 4 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 1,015 Mio. Euro und für den Kulturbereich mit 2 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 750 TEUR. Anzumerken ist, dass es sich hier um ein „zusätzliches“ Finanzvolumen von über 7 Mio. Euro für 2022 handelt, welches über das von der Stadt Essen vorgeschlagene Volumen hinausgeht.“

 

 

Der Haushaltsantrag Antrag der Ratsfraktionen von CDU und Grünen hat folgenden Wortlaut:

die Fraktionen von CDU und GRÜNE beantragen und der Rat der Stadt Essen beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dauerhaft die nachfolgenden 23 Mehrstellen (Vollzeitäquivalent) einzurichten und ab dem Haushaltsjahr 2022 die dafür erforderlichen Personalkosten bereitzustellen:

  1. Im Zuge einer schrittweisen Verstärkung im Bereich der Schulsozialarbeit (0526/2021/CDU/GRÜNE) sind dort 2 zusätzliche Planstellen einzurichten.
  2. Die aufsuchende soziale Arbeit / Streetwork (0391/2020/5) ist über die Innenstadt hinaus in den Stadtbezirken zu intensivieren, sodass hierfür 2 Planstellen einzurichten sind.
  3. Für die Umsetzung der vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Konzeption zur Revitalisierung und zur Neuausrichtung des Kriminalpräventiven Rates (1121/2021/CDU/GRÜNE) ist eine Geschäftsstelle inklusive 1 Planstelle einzurichten.
  4. Öffentliche Sicherheit und Ordnung sind durch kontinuierliche Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes zu verbessern, sodass hier weitere 6 Planstellen im Außendienst einzurichten sind (0656/2021/3 und 1211/2021/CDU/GRÜNE).
  5. Der Aufbau und der Betrieb von öffentlichen Toiletten (0967/2021/CDU/GRÜNE), die Erprobung von Realisierungsmöglichkeiten zur Einrichtung von Grillzonen (0987/2020/3) und die Aktivitäten zur Umsetzung des Handlungskonzepts „Innenstadt“ (0474/2021/CDU/GRÜNE) bzw. des daraus resultierenden Prozesses „ZUKUNFT Essen Innenstadt“ (1602/2021/7) sind zügig und von zentraler Stelle aus anzugehen. Deshalb sind hierfür im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters 2 Planstellen einzurichten.
  6. Zur Realisierung der gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft (1579/2021/4) ist 1 Planstelle im Geschäftsbereichsbüro 4 einzurichten.
  7. Die kontinuierliche Erforschung und Erkenntnissicherung ist auch Bestandteil einer gebührenden Bewahrungs- und Erinnerungskultur (bspw. 2167/2021/CDU/SPD/GRÜNE/FDP), sodass 1 Planstelle im Bereich der Stadtarchäologie einzurichten ist.
  8. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „BaumAdapt – Optimierung stadtweiter Ökosystemleistungen urbaner Baumbestände im Einklang mit der Resilienz kritischer Infrastrukturen im Fokus sommerlicher Starkwindereignisse“ (0167/2021/6) sowie der Themenbereich Grün- und Freiflächenkonzept erfordern, dass im Fachbereich 67 (Grün und Gruga) dazu 1 Planstelle einzurichten ist.
  9. Für die Erstellung und Umsetzung eines Klimaanpassungskonzeptes (1324/2021/6) ist im Umweltamt der Stadt Essen eine Stabsstelle: „Umweltvorsorge – Anpassung an den Klimawandel“ mit 1 Planstelle einzurichten.
  10. Für die Umsetzung und (Weiter-) Entwicklung der Sofortmaßnahmen aus dem Aktionsplan für „Nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Aktion Plan/SECAP)“ sind insgesamt 6 Planstellen einzurichten. Davon sind 5 Planstellen für die Maßnahmen: „Servicestelle vor Ort für Klimaschutz in Unternehmen, Mitmachkampagne Essen klimaneutral, Begleitung von energetischen Quartierskonzepten, Ausbau des Partnernetzwerkes Label für Klimaschutz und die begleitende Unterstützung von privaten (Laien-)Vermietern“ im Geschäftsbereich 6 und 1 Planstelle im Geschäftsbereich 7 für die Maßnahme: „Sanierungspfad Gebäude Konzern Stadt Essen“ (2022/2021/6) vorzusehen.

 

Ferner wird die Stadtverwaltung beauftragt, im Haushaltsjahr 2022 für die Realisierung bzw. Fortführung der nachstehenden Maßnahmen einen Betrag von insgesamt 6,06 Mio. Euro bereitzustellen:

  1. Für den Aufbau und den Betrieb von öffentlichen Toiletten sowie für die Erprobung von Realisierungsmöglichkeiten zur Einrichtung von Grillzonen sind Haushaltsmittel in Höhe von 975 TEUR zur Verfügung zu stellen (vgl. lfd. Nr.: 5, Mehrstellen).
  2. Planerische und bauliche Vorhaben sind zeitlich zu straffen bzw. fortzuführen, sodass hierfür zusätzliche 730 TEUR bereitzustellen sind. Die Mittel sind für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch
    1. Urban mit 500 TEUR bzw.
    2. private Planungsbüros für die Bauleitplanung mit 100 TEUR (bei gegenseitiger Deckungsfähigkeit) und
    1. die energetische Sanierung bei den kommunalen Liegenschaften mit 80 TEUR (vgl. lfd. Nr.: 10, Mehrstellen) sowie der Fortführung des „Masterplan Baldeneysee“ mit 50 TEUR vorzusehen.
  1. Verbesserung der Sicherheit auf den Radwegen während der Winterzeit bzw. Beseitigung von Frostschäden o. ä. durch Erhöhung der Haushaltsmittel für die „Unterhaltung und Bewirtschaftung der Infrastruktur; hier: Radwege Winterdienst“ um weitere 500 TEUR auf insgesamt 860 TEUR.
  2. Für die Einrichtung einer Graffiti-Taskforce und die schnellstmögliche und fachgerechte Beseitigung von illegalen Graffitis sind 425 TEUR zur Verfügung zu stellen (0267/2021/CDU/GRÜNE und 1194/2021/1). Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht benötigte Mittel bei Bedarf zur Deckung der vorbenannten Maßnahmen unter den lfd. Nr.: 1 und 2 (Sachkosten) herangezogen werden können.
  3. Zur Verbesserung der Mobilität des Kommunalen Ordnungsdienstes sind die Kosten für 4 weitere Kfz sowie die Sachkosten für die neu einzurichtenden Stellen mit insgesamt 145 TEUR zu finanzieren (vgl. lfd. Nr.: 4, Mehrstellen).
  4. Fortführung zur Förderung der Essener Kunst- und Kulturszene in privater Trägerschaft (freie Kulturszene) über den „Corona-Sonderfonds Kultur“ mit insgesamt 500 TEUR (0225/2021/4).
  5. Für die einzurichtende Geschäftsführung des Kriminalpräventiven Rates sind Sachkosten in Höhe von 10 TEUR zur Verfügung zu stellen (vgl. lfd. Nr.: 3, Mehrstellen).
  6. Sachmittel für den Projektstart FOLKWANG 2022-2032 (sog. FOLKWANG-Dekade) in Höhe von 150 TEUR (1558/2021/CDU/GRÜNE und 1896/2021/4).
  7. Sachmittel für die Realisierung der gesamtstädtischen Strategie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Höhe von 100 TEUR (vgl. lfd. Nr.: 6, Mehrstellen).
  8. Aufstockung der Zuschüsse zur Leistungssicherung und Kostenkompensation an die „Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen“ im Umfang von insgesamt 595 TEUR; und zwar für die Handlungsbereiche:
    1. Erziehungsberatung aller Träger mit 395 TEUR,
    2. Kriminalprävention mit 100 TEUR und
    3. Quartiershausmeister mit 100 TEUR.

Dabei sollte mit der Zuschussverteilung zu b) und c) eine zielführende Angebotsausweitung gewährleistet werden.

  1. Erhöhung der Zuschüsse zur Leistungssicherung und Kostenkompensation an soziale Einrichtungen in Höhe von insgesamt 230 TEUR; und zwar
    1. „Forum Billebrinkhöhe – Inklusive Kultur“ mit 70 TEUR,
    2. „AG Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V.“ mit 65 TEUR,
    3. „Café Basis“ mit 50 TEUR und
    4. „Frauenberatung und Psychotherapie DISTEL e.V.“ mit 45 TEUR.
  2. Aufstockung des Zuschusses zur Ausweitung des Kooperationsprojektes „mitWirkung!“ um weitere 40 TEUR.
  3. Für die Umsetzung und (Weiter-) Entwicklung der Sofortmaßnahmen aus dem Aktionsplan für „Nachhaltige Energie und Klima (Sustainable Energy and Climate Aktion Plan/SECAP, 2022/2021/6)“ sind Mittel in Höhe von insgesamt 1,055 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen; und zwar
    1. Mitmachkampagne „Essen klimaneutral“ mit 250 TEUR,
    2. Begleitende Unterstützung von privaten (Laien-)Vermietern mit 225 TEUR,
    3. Integrierte kommunale Energie- und Wärmeplanung mit 180 TEUR,
    4. Begleitung von energetischen Quartierskonzepten mit 150 TEUR,
    5. Ausbau des Partnernetzwerkes: Label für Klimaschutz mit 120 TEUR,
    6. „Servicestelle vor Ort“ für Klimaschutz in Unternehmen mit 80 TEUR und
    7. Förderprogramm Lastenräder mit 50 TEUR.

(vgl. lfd. Nr.: 10, Mehrstellen). Bei Bedarf sind die unter 13a. bis 13f. benannten Maßnahmen gegenseitig deckungsfähig.

  1. Für die Umsetzung des „1.000 Bäume-Programms“ sind (vorrangig konsumtive und nachrangig investive) Mittel in Höhe von insgesamt 300 TEUR, für die Erstellung eines „Fachkonzeptes zur Grünentwicklung“ sind weitere 100 TEUR und für die Erstellung des „Aktionsplanes Vögel-, Bienen- und Insektenschutz“ sowie dessen Realisierung sind zusätzliche 25 TEUR zur Verfügung zu stellen.
  1. Dem „Förderverein Wildgatter – Essen Heissiwald e.V.“ sind für die Erneuerungsarbeiten und die Unterhaltung des Wildgatters Heissiwald insgesamt 30 TEUR zur Verfügung zu stellen.
  2. Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt, für die Handlungsfelder

 

  • Bildung
  • Barrierefreies Bauen und Wohnen
  • Mobilität
  • Kultur, Sport und Freizeit
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Partnerschaft
  • Gesundheit

ein Konzept für einen „Förderplan Essen inklusiv“ zu entwickeln. Der Förderplan soll die Handlungsschwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur aufnehmen und konkrete Projekte in den Essener Sozialräumen anstoßen. In einem ersten Schritt wird der Förderplan im Haushaltsjahr 2022 mit 150 TEUR finanziell ausgestattet.

 

Zur Deckung der 23 Mehrstellen und der 6,06 Mio. Euro für die Maßnahmenfinanzierungen sind die Minderaufwendungen im Teilplan 1.16.02.01 bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite und im Teilplan 1.16.01.01 bei der Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland heranzuziehen (1869/2021/2).

 

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