Pressemitteilung | Anlässlich der Verabschiedung der Krankenhausreform im Bundestag erklärt Kai Gehring, Bundestagsabgeordneter der Grünen aus Essen:
„Nach jahrelangem Reformstau ist unser Gesundheitssystem selbst zum Patienten geworden. Der immer dramatischer werdende Fachkräftemangel und wirtschaftliche Fehlanreize haben vielen Kliniken zugesetzt. Die jetzt beschlossene Krankenhausreform sichert die Zukunft unserer Krankenhäuser und verbessert die Versorgungsqualität. Patientinnen und Patienten werden sich darauf verlassen können, auch in Zukunft zur richtigen Zeit am richtigen Ort bestmöglich versorgt zu werden.
Kern der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der die Krankenhäuser weitgehend unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden. Das wird die Versorgung an den Krankenhäusern hier vor Ort in Essen zukünftig verbessern. Die neue Finanzierung ist an Qualitätsvorgaben gebunden. Damit sorgen wir dafür, dass Patientinnen und Patienten im richtigen Krankenhaus mit medizinischem Fachpersonal und bestmöglicher Ausstattung behandelt werden. Wer etwa einen Schlaganfall erleidet, muss schnellstmöglich ins richtige Krankenhaus mit „Stroke Unit“, also einer Schlaganfall-Spezialstation. Ähnliches gilt für die Gelegenheitsversorgung in der Krebsbehandlung. Durch verlässliche Qualitätsvorgaben und Konzentration in der spezialisierten Versorgung, wollen wir vermeidbare Komplikationen und Todesfälle verringern.
Um die Krankenhäuser auf diesem Weg gut aufzustellen, werden für die Reform für die nächsten zehn Jahre insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Bisher war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Mittel zur Hälfte von der gesetzlichen Krankenversicherung und den Ländern kommen. Hier konnten wir Grüne eine gerechtere Finanzierung erreichen, indem auch die private Krankenversicherung beteiligt wird.
Viele Menschen hier in Essen beschäftigt, wie es in Zukunft mit den Krankenhäusern und der Gesundheitsversorgung weitergeht. Das gilt ganz besonders für Geburtshilfe und Kinderheilkunde, für die wir beste Bedingungen garantieren wollen. Beide Bereiche werden mit der Reform besonderes gestärkt: Erstens durch einen zusätzlichen jährlichen Förderbetrag in dreistelliger Millionenhöhe. Zweitens mit einer Regelung, dass pädiatrische Einrichtungen nicht länger finanziell benachteiligt werden, wenn Kinder nach erfolgreicher Genesung früher entlassen werden können und zurück zu ihren Eltern dürfen. Außerdem können sich Kinderkliniken nun regelhaft an der ambulanten Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen beteiligen. Das entlastet die Kinderarztpraxen und sichert in unterversorgten Gebieten die pädiatrische Versorgung ab.
Die Krankenhausreform ist absolut notwendig, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung abzusichern und unsere Krankenhauslandschaft zukunftsfähig aufzustellen. Wir gehen damit die Probleme der Unter-, Über- und Fehlversorgung gleichermaßen an. Die Kompetenz bei der Krankenhausplanung liegt nach wie vor ausschließlich bei den Ländern, die mit der Reform sogar noch deutlich bessere Werkzeuge für ihre Krankenhausplanung an die Hand bekommen.“
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