Pressemitteilung | Im Bundestag hat sich eine fraktionsübergreifende Initiative gegründet, die ein Prüfverfahren des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungstreue der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einleiten möchte. Dazu erklärt Kai Gehring, Essener Bundestagsabgeordneter der Grünen:
„Die AfD ist seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz gerichtsfest und bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind vor Ort seitens des Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, ebenso die AfD-Jugendorganisation. Ich unterstütze daher die dringende fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag, die eine Prüfung der Verfassungsfeindlichkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einleiten möchte, als einer der Erstunterzeichner.
Das Grundgesetzt folgt dem Leitbild einer wehrhaften Demokratie und sieht die Möglichkeit einer Prüfung der Verfassungstreue von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht in Artikel 21 Absatz 2 ausdrücklich vor. Als Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik wissen wir, dass demokratischer Wahlerfolg keine Verfassungsfeindlichkeit legitimieren kann – eine demokratisch gewählte Partei kann extremistisch sein. Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus hat das Grundgesetz einerseits die politischen Parteien in Deutschland unter besonderen Schutz gestellt, andererseits klare Kriterien aufgestellt, wann Parteien gegen die Verfassung verstoßen. Ich hoffe, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen und Gruppen des Parlaments dieser Initiative anschließen. Es ist wichtig, dass wir damit auch eine breite öffentliche Debatte über die politischen Ziele und Methoden der AfD anstoßen.
Die AfD bietet keine Lösungen für die Fragen unserer Zeit, sondern schürt Ressentiments, destabilisiert und verbreitet anti-demokratische Propaganda. Sie diffamiert Minderheiten, diskeditiert demokratische staatliche Institutionen und Parteien und versucht, unsere Gesellschaft mit einer toxischen Rhetorik zu spalten. Unser Grundgesetz fußt auf dem Grundsatz, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. Diesen Grundsatz greift die AfD an, ebenso die Freiheiten, die in unserer Verfassung verankert sind.
Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder unverhohlen in Frage gestellt. Auch laut dem Oberverwaltungsgericht Münster enthält das Programm der AfD Indizien dafür, dass die politischen Ziele der AfD gegen den obersten Verfassungsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nach dem Willen der AfD sollen die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit nicht-heteronormativer Sexualität sowie ethische, soziale, geschlechtliche und nationalen Minderheiten zugunsten einer völkisch-nationalistischen Stärkung eines vermeintlichen „Deutschtums“ beschränkt oder gar abgeschafft werden – das betrifft und sorgt viele Essenerinnen und Essener
Bei den Demonstrationen gegen den AfD-Parteitag, der in diesem Jahr in Essen stattgefunden hat, haben wir gesehen, dass eine große Mehrheit der Menschen in unserer Stadt und Region für Vielfalt, unsere Verfassungswerte, Demokratie und gegenseitigen Respekt einsteht sowie Hass und Hetze entschieden ablehnt. Gleiches gilt für die großen Demonstrationen für unsere Demokratie und gegen Rechtsextremismus, die Anfang des Jahres zuerst bei uns in Essen und dann bundesweit stattgefunden haben.
Rechtsextremes Gedankengut, Pläne zur millionenfachen Deportation von vermeintlich undeutschen Menschen und zuletzt das unsägliche Verhalten bei von AfD-Abgeordneten bei der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags: Es gibt genügend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD. Die AfD ist eine Gefahr für unsere liberale Demokratie, gegen die wir mit allen Mitteln unseres wehrhaften Rechtsstaates vorgehen sollten.“
Der Antragsentwurf und eine FAQ zu den wichtigsten Fragen über die Initiative sind der Pressemitteilung beigefügt. Weitere Informationen gibt es darüber hinaus auf der Webseite der Initiative: https://www.afd-prüfen.de/
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