Pressemitteilung | In 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig. Deshalb hat der Bund eine Neuregelung verabschiedet und den Bundesländern eine Übernahme des Bundesmodells (sog. „Scholz-Modell“) freigestellt. Nordrhein-Westfalen hat sich dem angeschlossen, um Klagerisiken zu minimieren und lokal die Lasten aus dem Verfassungsgerichtsurteil zwischen den Wohneigentümerinnen und -eigentümern und den Eigentümerinnen und Eigentümern von Gewerbeimmobilien besser zu verteilen. Die bundesweit vorgegebene Berechnungsweise ist noch nicht erprobt, sodass sich für die Kommunen letztlich nicht absehbare finanzielle Risiken ergeben. Dies fällt in Zeiten, in denen insbesondere die Ruhrgebietskommunen mit schweren Haushaltslagen zu kämpfen haben. Der derzeitige und einheitliche Hebesatz beträgt in Essen 670%. Mit der nun zur Abstimmung stehenden Vorlage der Stadtverwaltung soll eine Differenzierung von 670% für Wohnungseigentümer und 1.260% für Eigentümer von Gewerbeimmobilien erfolgen. Mit den rechnerischen Mehreinnahmen von rund 1,1 Mio. EUR soll ein etwaiges Ausfallrisiko abgesichert werden.
Sandra Schumacher, Co-Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen ergänzt: „Wir wollen verhindern, dass Wohnen durch die Grundsteuerreform unverhältnismäßig teurer wird. Wohnen darf in unserer Stadt nicht zum Luxus werden. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter sind bereits mit höheren Kosten für Energie, Instandhaltung und Sanierung konfrontiert. Eine Absenkung des vorgeschlagenen Hebesatzes von 670 Prozent auf 655 Prozent entlastet Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Zugleich erhöhen wir durch unseren Antrag den Anteil am Grundsteueraufkommen für baureife, aber unbebaute Grundstücke. Damit steigt der finanzielle Anreiz für Investoren, mit der Bautätigkeit zu beginnen. Dies ist angesichts dringend benötigten Wohnraums auch ein wichtiges soziales Signal.“
Fabian Schrumpf MdL, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Wohnen darf sich nicht immer weiter verteuern! Gerade die privaten Wohnungseigentümer und damit auch alle Mieterinnen und Mieter werden bereits durch die, durch das Scholz-Modell eingeführte neue Bemessungsgrundlage zusätzlich belastet. Hinzu kommen weitere Kostensteigerungen bei den Wohnnebenkosten, zum Beispiel wegen der gestiegenen Energiepreise. Hier steuern wir bis an die Grenze des Vertretbaren gegen, ohne dabei unverantwortbare Risiken für den Haushalt einzugehen. Mit unserer Antragsinitiative werden wir einen differenzierten Hebesatz von 655 % zu 1.290% einführen, der sämtliche Wohnimmobilien entlastet und damit allen Eigentümern und Mietern zu Gute kommt! Zugleich werden die Eigentümer von Gewerbeimmobilien in Summe nicht stärker belastet, als das heute mit der jetzigen Grundsteuerder Fall ist.“
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