Ernst Potthoff

Neue Betriebszeiten am Flughafen Essen/Mülheim

Beschränkung des Hubschrauberflugbetriebes erfreulich

Am 15.3.2017 hat sich die Lärmschutzkommission für den Flughafen Essen/Mülheim mit den geplanten Betriebszeitänderungen am Flughafen Essen/Mülheim befasst. Zum einen beantragt die Flughafen Essen/Mülheim GmbH bei der Bezirksregierung eine Einschränkung des Hubschrauberflugbetriebes an Wochenenden und Feiertagen. Zum anderen sollen die bisherigen Betriebszeiten des Flughafens von 6 Uhr bis 22 Uhr verkürzt werden auf 7.30 Uhr bis 20.30 Uhr im Sommer und 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Winter. Entgegen der Beschlusslage der Räte in Essen und Mülheim hat der Flughafen allerdings eine Ausnahmeregelung für die Nachtflugausbildung von Piloten beantragt. Im Winter soll den Flugschulen ohne zusätzliches Entgelt an drei Wochentagen der Flugbetrieb bis 21 Uhr ermöglicht werden. Dazu erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen und Mitglied im Aufsichtsrat des Flughafens Essen/Mülheim:
Ernst Potthoff„Die Verkürzung der nervigen Hubschrauberrundflüge an Wochenenden und Feiertagen auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr war überfällig. Damit bleibt wenigstens der Nachmittag als wichtige Erholungszeit frei von dieser Lärmbelästigung. Der Rat der Stadt Essen hatte auf Initiative der grünen Fraktion bereits am 25.9.2013 beschlossen, die Privilegierung von Hubschraubern gegenüber Propellerflugzeugen bzw. Motorsegler bei den Betriebszeiten zu beenden.
Die unzureichende Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Reduzierung der Betriebszeiten im Winter ist hingegen ein Ärgernis. Die Essener und Mülheimer Räte haben der Flughafengesellschaft aus Kostengründen aufgetragen, im Winter nach 18.30 Uhr nur noch Flugverkehr zuzulassen, wenn die Flughafennutzer den Personalaufwand komplett erstatten. Mit der Ausnahmeregelung wird nun ein neuer Tatbestand der Subventionierung geschaffen. Gerade in den lärmsensiblen Abendstunden darf von den Flugschulen eine kostendeckende Aufwands-erstattung erwartet werden. Wir fordern daher die Bezirksregierung auf, den Flugbetrieb nach 18.30 Uhr ohne zusätzliches Entgelt nicht zu genehmigen.“

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