Beschränkung des Hubschrauberflugbetriebes erfreulich
Am 15.3.2017 hat sich die Lärmschutzkommission für den Flughafen Essen/Mülheim mit den geplanten Betriebszeitänderungen am Flughafen Essen/Mülheim befasst. Zum einen beantragt die Flughafen Essen/Mülheim GmbH bei der Bezirksregierung eine Einschränkung des Hubschrauberflugbetriebes an Wochenenden und Feiertagen. Zum anderen sollen die bisherigen Betriebszeiten des Flughafens von 6 Uhr bis 22 Uhr verkürzt werden auf 7.30 Uhr bis 20.30 Uhr im Sommer und 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Winter. Entgegen der Beschlusslage der Räte in Essen und Mülheim hat der Flughafen allerdings eine Ausnahmeregelung für die Nachtflugausbildung von Piloten beantragt. Im Winter soll den Flugschulen ohne zusätzliches Entgelt an drei Wochentagen der Flugbetrieb bis 21 Uhr ermöglicht werden. Dazu erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen und Mitglied im Aufsichtsrat des Flughafens Essen/Mülheim:
„Die Verkürzung der nervigen Hubschrauberrundflüge an Wochenenden und Feiertagen auf die Zeit von 9 bis 13 Uhr war überfällig. Damit bleibt wenigstens der Nachmittag als wichtige Erholungszeit frei von dieser Lärmbelästigung. Der Rat der Stadt Essen hatte auf Initiative der grünen Fraktion bereits am 25.9.2013 beschlossen, die Privilegierung von Hubschraubern gegenüber Propellerflugzeugen bzw. Motorsegler bei den Betriebszeiten zu beenden.
Die unzureichende Umsetzung der Ratsbeschlüsse zur Reduzierung der Betriebszeiten im Winter ist hingegen ein Ärgernis. Die Essener und Mülheimer Räte haben der Flughafengesellschaft aus Kostengründen aufgetragen, im Winter nach 18.30 Uhr nur noch Flugverkehr zuzulassen, wenn die Flughafennutzer den Personalaufwand komplett erstatten. Mit der Ausnahmeregelung wird nun ein neuer Tatbestand der Subventionierung geschaffen. Gerade in den lärmsensiblen Abendstunden darf von den Flugschulen eine kostendeckende Aufwands-erstattung erwartet werden. Wir fordern daher die Bezirksregierung auf, den Flugbetrieb nach 18.30 Uhr ohne zusätzliches Entgelt nicht zu genehmigen.“
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„Der 1957 verstorbene Künstler Will Lammert hat eine Würdigung als Namensgeber des Vorplatzes des Südwestfriedhofes verdient. Denn am Haupteingang des Südwestfriedhofes befinden sich in den Scheitelsteinen des Torbogens und in der Trauerhalle wichtige Frühwerke dieses Künstlers.
Will Lammert lebte von 1922 bis 1933 in Essen auf der Margarethenhöhe, wo er in der Künstlerkolonie ein Atelier bewohnte. Viele seiner plastischen Kunstwerke wurden während des Nationalsozialismus zerstört, da die Nazis sein künstlerisches Schaffen als `entartet´ verfemten. Zuletzt wurde sein Werk durch die Sonderausstellung `Aufbruch im Westen´ des Ruhr Museums über die Künstlerkolonie der Margarethenhöhe gewürdigt, die als eines der bedeutendsten künstlerischen Experimente im Ruhrgebiet gilt.
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Dazu erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Die Schaffung von deutlich vom Autoverkehr abgetrennten Radwegen auf der B 224 in Werden, Fischlaken und Heidhausen stellt eine entscheidende Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs dar. Denn bei dieser Strecke handelt sich um die zentrale, steigungsärmste Verkehrsachse zwischen diesen Stadtteilen. Längs dieser Achse werden auch die am häufigsten frequentierten Ziele dieser Stadtteile (Altstadt Werden, Krankenhäuser, Universität, Abteikirche, große Einkaufsmärkte, Schulen und Kindergärten) miteinander verbunden.
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