Pressemitteilung

Zukunft der ehemaligen Richard-Schirrmann-Realschule

Wandtke: Neugründung einer Sekundarschule ist sinnvoller für Stoppenberg

Die von der Verwaltung geplante Neugründung einer zweizügigen Realschule am Standort der ehemaligen Richard-Schirrmann-Realschule wird von der Ratsfraktion der Grünen kritisch gesehen. Walter WandtkeDazu erklärt Walter Wandtke, schulpolitischer Sprecher der Fraktion:
„Der Verwaltungsvorschlag einer Realschul-Neugründung am Standort der ehemaligen Richard-Schirrmann-Realschule ist keine gute Lösung. Die Ratsfraktion der Grünen beantragt daher im Schulausschuss, dort eine dreizügige Sekundarschule aufzubauen.
Vergleichbar der Gesamtschule kann die Sekundarschule jeweils einen Zweig anbieten, der zum Hauptschulabschluss führt, einen zweiten für einen Realschulabschluss und einen dritten, der qualifiziert zum Abitur führen kann. Da die Sekundarschule mit der Klasse 10 endet, können – wie im NRW-Schulgesetz vorgesehen – verbindliche Absprachen für die Oberstufe, insbesondere mit der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, ausgearbeitet werden.
Im Gegensatz zur flexiblen Sekundarschule bietet der Verwaltungsvorschlag lediglich eine Erhöhung der Realschulplätze. Häufig haben Eltern ihre Kinder aber nur deshalb bei einer Realschule angemeldet, weil die naheliegende Gesamtschule überfüllt ist. Da die rot-schwarze Koalition im Stadtrat die tatsächliche Standortentscheidung für die benötigten Gesamtschulplätze jedoch immer weiter verzögert, sollte es zumindest in Stoppenberg pädagogisch vorangehen können.
Um vor den Toren der Zeche Zollverein ab August 2018 eine dreizügige Sekundarschule einzurichten, sind allerdings weitere Raumkapazitäten außerhalb des denkmalgeschützten Schulgebäudes notwendig. Gut geeignet für einzelne Jahrgänge dürften hier die zur Zeit leer stehenden, fußläufig erreichbaren Gebäude der ehemaligen Hauptschule an der Kapitelwiese sein. Außerdem sollte die jetzt als Abzweig der Marienschule in Steele geführte städtisch-katholische Hauptschule Katernberg an der Termeerhöfe in die Prüfung einer zukünftigen Nutzung als Teilstandort einer Sekundarschule mit einbezogen werden.“

zum Antrag

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