Ahmad Omeirat

Einstweilige Verfügung gegen Informer wegen wahrheitswidriger Berichterstattung

Grüne: Informer-Redakteure haben gegen journalistische Sorgfalt verstoßen

Das Landgericht Essen hat heute im Wege der einstweiligen Verfügung dem Essener In-former und den beiden verantwortlichen Redakteuren Pascal Hesse und Jöran Steinsiek die Behauptung untersagt, die Ehefrau des grünen Ratsherrn und Landtagswahldirektkandidaten Ahmad Omeirat habe gegenüber der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht und die Behörde habe daraufhin juristische Schritte eingeleitet. Der Beschluss ist nur eine vorläufige Regelung, die aber zeigt, dass das Gericht die vom Informer verbreiteten Vorwürfe für unwahr hält. Dazu erklären Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der grünen Ratsfraktion, und die beiden Sprecher*innen der Essener Grünen, Gönül Eğlence und Kai Gehring:
„Wir sind froh, dass damit die weitere Verbreitung dieser Falschmeldung rasch unterbunden werden konnte. Der Versuch der Informer-Redakteure Pascal Hesse und Jöran Steinsiek, die persönliche Integrität eines grünen Politikers aufgrund einer angeblichen Verfehlung seiner Frau in Frage zu stellen, war eindeutig eine – wohl auch gewollte – Rufschädigung.
Die beiden Journalisten hätten durch saubere Recherche unschwer feststellen können, dass diese Vorwürfe gegen Frau Omeirat unberechtigt sind. Mit Anstand und journalistischer Sorgfalt lässt sich eine solche Presseberichterstattung unseres Erachtens nicht vereinbaren.
Die Informer-Redakteure haben gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, wonach anonyme Vorwürfe sorgfältig zu hinterfragen und Quellen zu überprüfen sind.
So bleibt letztlich der Verdacht bestehen, dass die Story bewusst so angelegt wurde, um den Grünen im Endspurt des Landtagswahlkampfs zu schaden. Wir sind aber guter Hoffnung, dass dieser Plan nicht aufgehen wird.“

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