Wohnungsaufsichtsgesetz hat sich gegen skrupellose Vermieter bewährt
Angesichts der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Ratsfraktion der Grünen zur Anwendung des NRW-Wohnungsaufsichtsgesetzes in Essen erklärt Ahmad Omeirat, ordnungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Das Wohnungsaufsichtsgesetz hat sich in Essen bewährt gegen skrupellose Vermieter, die ihre Wohnungen überbelegen und verwahrlosen lassen. Dieses Gesetz ist ein wirksames Instrument, um zu verhindern, dass auf dem Rücken armer Menschen möglichst hohe Gewinne erzielt werden.
Wir sind auch dankbar für das klare Bekenntnis der Essener Stadtverwaltung zu dem rot-grünen Gesetz. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat eine Änderung des Gesetzes angekündigt, weil es sich angeblich um ein ´eigentümerfeindliches Gesetz` handele. Es muss unbedingt verhindert werden, dass den Kommunen dieses wichtige Instrument gegen unzumutbare Wohnverhältnisse weggenommen wird.“
Hintergrundinformationen:
Das Wohnungsaufsichtsgesetz NRW wurde im Jahr 2014 von der rot-grünen Landesregierung verabschiedet, um gegen Vermieter vorzugehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen und überbelegen. Ziel des Gesetzes ist es, Missstände zu beseitigen und Problemimmobilien wieder besser in den Griff zu bekommen.
Laut Auskunft der Essener Stadtverwaltung sind seit Inkrafttreten des Gesetzes am 30.4.2014 358 Fälle von Verwahrlosung von Wohnungen in Essen bearbeitet worden. In 242 Fällen hat die Stadt Aufforderungen an den Eigentümer zur freiwilligen Abhilfe von Missständen an deren Wohnungen erlassen. In 166 Fällen konnte den Mieterinnen und Mietern geholfen werden, da die Mängel beseitigt wurden. In 68 Fällen wurden seitens der Stadt Anordnungen erlassen bzw. Zwangsgelder festgesetzt, weil der Eigentümer handlungsunwillig war oder das Verfahren verschleppen wollte. Es gab bislang keinen Fall einer ersatzweisen Mängelbeseitigung durch die Verwaltung. Die Stadt hat insgesamt 38 Wohnungen in 6 Gebäuden für unbewohnbar erklärt, weil sie in einem so desolaten Zustand waren, dass keine Wiederherstellung möglich war.
Die Stadt Essen kommt zu folgendem positiven Fazit des von SPD und Grünen verabschiedeten Wohnungsaufsichtsgesetz: „Die Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts im Jahr 2014 hat den behördlichen Handlungsspielraum in Bezug auf vernachlässigte Immobilien erweitert. Es muss seitdem nicht mehr differenziert werden, ob der Mangel auf einer Instandhaltungsvernachlässigung oder einer unzureichenden Ausstattung beruht, da sich diese Unterscheidung in der Praxis als problematisch erwies. Ferner wurde mit dem Begriff der `Verwahrlosung´ erstmals ein Instrument geschaffen, welches ermöglicht, bereits im Vorfeld des Schadenseintritts tätig zu werden. Des Weiteren ist es nunmehr auch möglich, gegen solche Vermieter vorzugehen, deren Verhalten zu einer Stilllegung der Energie- und Wasserversorgung führt. Letztlich kann nunmehr Wohnraum für unbewohnbar erklärt werden, wenn erhebliche Schäden für die Bewohner drohen.“
Nun steht das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes NRW allerdings vor einer ungewissen Zukunft. Die CDU-FDP-Landesregierung hat eine Überprüfung angekündigt.
Link zur Antwort der Essener Stadtverwaltung:
Verwaltungsantwort zur Grünen Anfrage zum Wohnungsaufsichtsgesetz
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