Christine Müller-Hechfellner

Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge an der Hammer Straße

Kein Lager für Schutzsuchende am ehemaligen Kutel schaffen!

Am 24.4.2018 hat die Landesregierung entschieden, dass Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive möglichst lange in Landeseinrichtungen verbleiben sollen. Die Bundesregierung plant darüber hinaus die Einrichtungen von sogenannten AnKER-Einrichtungen, d.h. zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen an einem Standort. In der Pressemitteilung des Integrationsministers Reul wird als ein Umsetzungsschritt die „Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate […] bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen“ genannt. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes auf dem ehemaligen Kutel-Gelände an der Hammer Straße in Essen-Fischlaken erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion der Grünen, Christine Müller-Hechfellner:

 „Wir lehnen eine Umwandlung der derzeitigen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Hammer Straße in eine Dauerunterkunft für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive entschieden ab. Wegen seiner isolierten Lage und seines Lagercharakters wäre eine solche Einrichtung sozial nicht vertretbar. Eine Isolierung von Schutzsuchenden in einem zentralen Lager verursacht Ängste und führt zu Lagerkoller.

Außerdem ist dies für faire Asylverfahren katastrophal. Eine Begleitung bei Anhörungen kann kaum stattfinden, der Zugang zu Rechtsbeistand wird erheblich erschwert. Viele Schutzsuchende werden in der Praxis sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen.

Wir fühlen uns durch diese Pläne an die traurige Vergangenheit des Kutel-Geländes als Lager für Balkanflüchtlinge während der Jugoslawienkriege in den 90er Jahren erinnert. Eine derartige menschenunwürdige Unterbringung darf es in Essen nie wieder geben.

Die Ratsfraktion der Grünen wird dazu in der kommenden Ratssitzung einen dementsprechenden Antrag stellen.“

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