Bundes-Immissionsschutzgesetz

Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen

Schmutzler-Jäger: Wir dürfen jetzt bei der Luftreinhaltung nicht nachlassen

Angesichts der Klarstellung der EU-Kommission, dass nicht an den Stickoxid-Grenzwerten gerüttelt werden soll, erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Vorsitzende der Ratsfraktion der Grünen:

„Wir dürfen bei der Luftreinhaltung jetzt nicht nachlassen. Auch wenn die Europäische Kommission die Auffassung bestätigt, dass Diesel-Fahrverbote unverhältnismäßig sind, müssen die geltenden Stickoxidwerte dennoch eingehalten werden.

Deshalb muss die Stadt Essen nun alles tun, was verhältnismäßig ist, um die NOx-Grenzwerte einzuhalten. Denn ein Fahrverbot mag sich durch ein Gesetz beseitigen lassen, schlechte Luft aber nicht. Und erhöhte NOx-Werte sind punktuell in Essen nun mal nachgewiesen worden. Nicht umsonst ist Essen eine der Lead-Cities geworden.

Die Stadt und die große Koalition müssen allerdings zukunftsorientierter planen und deutlich mutiger handeln, um Alternativen zum Auto zu fördern. Dazu gehören neben Verbesserungen beim Radverkehr und ÖPNV auch eine Ausweitung der Parkgebührenpflicht sowie eine Erhöhung von Parkgebühren. Auch muss den Berufspendlerinnen und Berufspendlern durch ein verbessertes Nahverkehrsangebot ein Anreiz zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht werden.“

Zum Hintergrund:

13.02.2019 – 15:44 Uhr

Klarstellung:
EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten

Berlin (ots) – Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt.

Wie die einzelnen Länder diesen Grenzwert erreichen, ist die alleinige Entscheidung eines jeden Landes. Deutschland hat am 12. November 2018 die EU-Kommission über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne. Fahrverbote werden dabei allerdings nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.

Über das Notifizierungsverfahren bei der Kommission können technische Vorschriften bereits vor ihrem Erlass geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit EU-Recht übereinstimmen. Die Europäische Kommission wird Deutschland noch heute (Mittwoch) fristgerecht antworten.

Pressekontakt: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

Vorbild Wiesbaden für schadstoffreduzierende Verkehrswende

Die Stadt Wiesbaden liefert ein Muster für eine schadstoffreduzierende Verkehrswende, die sogar bei der kritischen deutschen Umwelthilfe Zuspruch findetm und die natürlich auch Essen vieles verbessern könnte.

Luftreinhalteplan Wiesbaden

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