Bibliotheksstärkungsgesetz

Bibliotheksstärkungsgesetz

Mews: Essener Stadtbibliotheken sollten auch an Sonntagen öffnen

Anfang Oktober 2019 hat der NRW-Landtag mit der Verabschiedung des NRW-Bibliotheksstärkungsgesetzes die rechtliche Voraussetzung für eine Öffnung öffentlicher Bibliotheken an Sonntag- und Feiertagen geschaffen. In einem Antrag für den Kulturausschuss der Stadt Essen fordert die Ratsfraktion der Grünen die Verwaltung auf, die personellen und finanziellen Auswirkungen einer Sonntagsöffnung der Essener Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliotheken darzulegen. Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Lisa Mews:

„Die Essener Stadtbibliotheken sollten auch an Sonntagen geöffnet sein. Denn öffentliche Bibliotheken sind keine reinen Ausgabestellen für Bücher, sondern Aufenthaltsort, Lernort und Begegnungsort. In den Stadtteilen sind sie häufig einer von wenigen kostenlosen, nichtkommerziellen Orten der Begegnung. Gerade Familien haben meist nur am Sonntag die Möglichkeit, gemeinsam die Bibliothek zu besuchen und dort nicht nur das Medienangebot, sondern auch die vielfältigen anderen Angebote vor Ort zu nutzen.

Es wird Zeit, städtische Bibliotheken endlich mit Theater, Museen, Kinos und kirchlichen Bibliotheken gleich zu stellen, die an Sonntagen geöffnet sind. Da eine solche Öffnung mit einem erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwand einhergeht, ist die Stadt Essen auf eine finanzielle Förderung des Landes angewiesen. Die Landesregierung muss das jetzt beschlossene Bibliotheksstärkungsgesetz daher mit einer entsprechenden Förderung einer Sonntagsöffnung hinterlegen.“

 

Der Wortlaut des Antrages der Ratsfraktion der Grünen für den Kulturausschuss am 6. November 2019 lautet:

Top: Umsetzung des Bibliotheksstärkungsgesetzes in Essen

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Essen beantragt, der Kulturausschuss beschließt:

Die Verwaltung wird aufgefordert schriftlich darzulegen, mit welchen personellen und finanziellen Auswirkungen eine Sonntagsöffnung der Essener Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliotheken verbunden ist und welche Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.

Begründung:

Am 9. Oktober 2019 hat der NRW-Landtag einstimmig das Gesetz zur Stärkung der kulturellen Funktion der öffentlichen Bibliotheken und ihrer Öffnung am Sonntag (Bibliotheksstärkungsgesetz) verabschiedet. Durch das Gesetz werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um über eine Änderung der Bedarfsgewerbeverordnung öffentlichen Bibliotheken eine Öffnung an Sonntag- und Feiertagen zu ermöglichen.

Die Landesregierung hat eine Förderrichtlinie des Kulturministeriums angekündigt. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: „Die Funktion der öffentlichen Bibliotheken als Begegnungs- und kulturelle Veranstaltungsorte sowie ihre für die Ausübung des Grundrechts der Informationsfreiheit wichtige Rolle als Vermittler nur vor Ort nutzbarer Informationsangebote soll durch eine Änderung des Kulturfördergesetzes als im öffentlichen Interesse liegende Aufgaben gesetzlich anerkannt und künftig in das Förderhandeln des Landes einbezogen werden.“

Eine Sonntagsöffnung der Essener Zentralbibliothek und der Stadtteilbibliotheken ist sehr zu begrüßen. Denn öffentliche Bibliotheken sind keine reinen Ausgabestellen für Bücher, sondern Aufenthaltsort, Lernort und Begegnungsort. In den Stadtteilen sind sie häufig einer von wenigen kostenlosen, nichtkommerziellen Orten der Begegnung. Unter der Woche ist der Bibliotheksbesuch für viele Menschen jedoch zeitlich nicht möglich.

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