A 52

Bau der A 52 zwischen Autobahndreieck Essen-Ost und Autobahnkreuz Essen-Nord

Potthoff: angekündigte Dialogforen sind leere Worthülsen

Angesichts der Antwort von Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) auf eine Anfrage der grünen Ratsfraktion zum Bau der A 52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und dem Autobahnkreuz Essen-Nord erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:

„Die von Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) vor eineinhalb Jahren angekündigten Dialogforen mit Interessierten, Beteiligten und Betroffenen zum Bau der A 52 in Essen erweisen sich offensichtlich als leere Worthülsen. Der Minister sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass der auf 15 Jahre festgelegte Bundesverkehrswegeplan frühestens ab dem Jahr 2031 grundlegend änderbar ist. Die vom Minister geweckten Erwartungen einer schnellen Neueinstufung des A 52-Weiterbaus als ´vordringlichen Bedarf´ gehen an der politischen Realität vorbei. Denn wer dieses bundesweite Planwerk so grundlegend ändern will, weckt ähnliche Begehrlichkeiten in der ganzen Republik.

Insofern ist für uns Grüne auch völlig unverständlich, dass sich der A 52-Weiterbau als Maßnahme zur Abwendung von Dieselfahrverboten im Vergleich des Landes NRW, der Stadt Essen und der Deutschen Umwelthilfe vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wiederfindet. Selbst wenn der nächste Bundesverkehrswegeplan dem Vorhaben ab 2031 hohe Priorität einräumt, sorgen langwierige Planungsabläufe und erwartbare Klagen dafür, dass eine solche Autobahn nicht vor dem Jahr 2040 realisiert werden kann. Dann hat die Elektromobilität das Schadstoffproblem aber längst technisch gelöst.“

Zum Hintergrund:

In der Ausgabe der NRZ vom 30.04.2018 wird NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) bezüglich der Frage „Was macht der Lückenschluss auf der A 52 bei Essen?“ folgendermaßen zitiert: „In den nächsten Wochen wird es dazu mehrere Gespräche geben. Vermutlich wird die ganze Bandbreite von Pro- und Contra-Argumenten aufgefächert.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) hat die Landesregierung am 13.6.2018 im Hinblick auf die Frage „Welche Institutionen bzw. Gruppen sind an den verschiedenen Gesprächen beteiligt, die Verkehrsminister Hendrik Wüst in den nächsten Wochen im Hin-blick auf die Realisierung der Neubauvorhaben der A 52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und dem Autobahnkreuz Essen-Nord sowie des Ruhralleetunnels in Essen plant?“ folgendes geantwortet (Landtagsdrucksache 17/2833): „Es sind noch Fachgespräche mit dem BMVI über die Entwurfsgenehmigung und die mögliche Finanzierung zu führen. Die Straßenbauverwaltung wird dann zu gegebener Zeit wie bei vergleichbaren Projekten üblich mit allen Interessierten, Beteiligten und Betroffenen in Gespräche eintreten.“

In einem Bericht der WAZ Essen vom 30.7.2019 heißt es dazu: „Ob der von Landesverkehrsminister Wüst angekündigte Beteiligungsprozess nun Fahrt aufnimmt, steht auf einem anderen Blatt. Im Verkehrsministerium in Düsseldorf heißt es dazu, es liefen noch Gespräche mit der Stadt Essen.“

Widerstand gegen den A52-Weiterbau im Essener Norden hat eine lange Tradition.

Auf die Anfrage der Ratsfraktion der Grünen vom 25.9.2019 „Welche Gespräche hat es in den letzten Monaten zu welchem Zeitpunkt zwischen Vertreterinnen bzw. Vertretern des NRW-Verkehrsministeriums und der Stadt Essen im Hinblick auf den im Bundesverkehrswegeplan als `weiterer Bedarf´ eingestuften Neubau der A 52 zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost (A 40) und dem Autobahnkreuz Essen-Nord (A 42) gegeben?“ hat Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) am 11.12.2019 folgendermaßen beantwortet: „Zu den Aufgaben der Verwaltung gehört es, die Interessen der Stadt Essen gegenüber Bundes- und Landesregierung zu vertreten. Dazu gehören selbstverständlich auch Gespräche zu bestimmten Themen (auch am Rande von Veranstaltungen) oder Telefonate. So stehe auch ich seit Amtsantritt als Oberbürgermeister immer wieder beispielsweise mit Vertreterinnen und Vertretern des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grundlage unserer Ratsbeschlüsse im regelmäßigen Austausch. Dabei geht es gelegentlich auch um den aktuellen Stand zum Weiterbau der A 52.“

Der aktuelle Bundesverkehrswegeplan bildet den Planungshorizont bis zum Jahr 2030 ab. Der Bundesverkehrswegeplan stuft das 7,1 Kilometer lange Neubauvorhaben von AD Essen-Ost (A 40) bis AK Essen-Nord (A 42) als ´Neues Vorhaben – Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)` ein. In die Dringlichkeitskategorie WB* werden Vorhaben eingestuft, denen ein grundsätzlicher verkehrlicher Bedarf zugeschrieben wird, deren Investitionsvolumen jedoch den voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung stehenden Finanzrahmen überschreitet.

Ratsanfrage der Grünen zur A 52

Minimalisierte Antwort der Stadt Essen zur grünen A 52-Anfrage

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