Entmachtung des Stadtrats

Haushaltssperre des Kämmerers der Stadt Essen

Schmutzler-Jäger: Grüne fordern Sondersitzung des Rates zur Haushaltssperre

Anlässlich der am 8. April vom Kämmerer der Stadt Essen Gerhard Grabenkamp verfügten Haushaltssperre erklärt Hiltrud Schmutzler-Jäger, Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen:

„Das Instrument der Haushaltssperre ist in der derzeitigen Krisensituation falsch. Denn die Stadt Essen benötigt gerade jetzt gewisse Spielräume, um Existenz sichernde Hilfemaßnahmen zu finanzieren. Insbesondere im Gesundheitsbereich und im Bereich der öffentlichen Fürsorge, wie auch bei bereits geplanten Maßnahmen muss die Stadt schnell handlungsfähig bleiben, um die Krise zu meistern.

Die Ratsfraktion der Grünen hat daher heute eine kurzfristig anzusetzende Sondersitzung des Rates beantragt, um über mögliche Auswirkungen und über dringend anstehende Hilfemaßnahmen bei einer Haushaltssperre zu beraten.

Grüne sind auch verärgert darüber, dass die Haushaltssperre ohne Vorankündigung von einem auf den anderen Tag eigenmächtig vom Kämmerer und dem Oberbürgermeister verhängt worden ist. Zumal die Haushaltssperre faktisch den Rat entmachtet. Gerade in Krisenzeiten sollte der Schulterschluss mit der Politik gesucht werden und alle Fraktionen in wichtige Entscheidungen eingebunden werden.

Aus der aktuellen Haushaltsverfügung der Bezirksregierung lässt sich die Haushaltssperre nicht begründen. Die Corona bedingten Belastungen wurden von der Kommunalaufsicht ausdrücklich nicht berücksichtigt. Hier sind Bund und Land mit einem kommunalen Rettungsschirm gefordert.“

Grüner Antrag für eine Ratssondersitzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister ,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt gemäß § 47 Gemeindeordnung NRW sowie § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen die zeitnahe Einberufung einer Sondersitzung des Rates der Stadt Essen mit dem Tagesordnungspunkt „Haushaltssperre der Stadt Essen“.

Sollte eine Ratssitzung aufgrund einer anhaltenden COVID-19-Pandemie nicht möglich sein, ist eine außerordentliche Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates einzuberufen.

Begründung

Am 8. April 2020 hat der Kämmerer der Stadt Essen eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 25 Abs. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen für den konsumtiven Bereich verfügt.

Ebenfalls am 8. April 2020 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Haushalt der Stadt Essen für die Haushaltsjahre 2020/2021 genehmigt. Diese Haushaltsverfügung verweist zwar darauf, dass wegen der Corona-Pandemie „vieles anders kommen wird, als zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung absehbar war“. Der Erlass einer Haushaltssperre wegen der Corona-Krise wird der Stadt Essen allerdings nicht von der Kommunalaufsicht auferlegt. Vielmehr heißt es in der Verfügung diesbezüglich: „Daher wird auf Landesebene bereits an pragmatischen und zielführenden Regelungen im Umgang mit diesen Auswirkungen gearbeitet.“

Auch Oberbürgermeister Thomas Kufen darf in städtischen Finanzfragen nicht zum Alleinherrscher werden.

Eine Haushaltssperre bedeutet eine faktische Entmachtung von Rat und Bezirksvertretungen. Sie ist auch das falsche Instrument in der derzeitigen Krisensituation. Denn gerade jetzt benötigt die Stadtverwaltung Essen operative und finanzielle Spielräume, um Existenz sichernde Hilfemaßnahmen zu finanzieren. Insbesondere der Gesundheitsbereich und die öffentliche Fürsorge brauchen jetzt maximale Freiheiten, um die Krise zu meistern. Die Haushaltssperre ist vor diesem Hintergrund aber kontraproduktiv, da die Dienststellen nun zusätzliche Genehmigungsschleifen durchlaufen müssen. Auch die bisherigen öffentlichen Rettungsversuche für künstlerische Aktivitäten, die ja ausdrücklich freiwillige Leistungen der Kommunen sind, würden mit der angekündigten Rigorosität dieser Haushaltssperren ab absurdum geführt.

Oberbürgermeister Thomas Kufen hat an den Beratungen des NRW-Städtetages zum Entwurf des Epidemie-Gesetzes der Landesregierung (Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswir-kungen einer Pandemie) teilgenommen und die Stellungnahmen des NRW-Städtetages mit verabschiedet. Dort war einhellige Meinung, dass die Kommunen auf keinen Fall den Weg von Haushaltssperren gehen wollen und jede Art von vorläufiger Haushaltswirtschaft zu vermeiden ist. Damit geht Essen einen Sonderweg, der die Solidarität mit den anderen NRW-Kommunen aufkündigt.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände in NRW müssen die Corona bedingten Kosten im Haushalt der Kommunen isoliert und heraus gerechnet werden. Erforderlich ist vielmehr ein kommunaler Rettungsschirm von Bund und Land. So heißt es denn auch in der Pressemitteilung von Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom 9. April 2020:

„Schließlich müssen wir mit dem Land über die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Kommunen reden. Die Kommunen verzeichnen massive Einbrüche bei den Steuereinnahmen. Zudem mobilisieren Städte, Kreise und Gemeinden erhebliche zusätzliche Mittel für ihre Krisenstäbe, Gesundheits- und Ordnungsämter sowie Krankenhäuser. Sie übernehmen aber auch anteilig Elternbeiträge für Betreuungsangebote, tragen steigende Soziallasten und stützen Strukturen in verschiedenen Bereichen, die bei den Hilfsprogrammen des Bundes durchs Raster fallen. Wir treten in Vorleistung und veranlassen alle notwendigen Maßnahmen schnell und unbürokratisch. Unabdingbar hierfür wird im Gegenzug ein umfassender Rettungsschirm für die Kommunalfinanzen von Bund und Land sein“, so die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände NRW.

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