GLEICHBERECHTIGUNGSSTATUT

Präambel

Die Hälfte der Macht den Frauen!

Unser Statut zur Förderung von Frauen und der Gleichbe-rechtigung aller Geschlechter (kurz: Gleichberechtigungs-statut) ist Bestandteil der Satzung der JUNGEN GRÜNEN ESSEN und richtet sich nach ihren Leitbildern, insbesondere der Gleich-berechtigung aller Geschlechter und der expliziten Förderung von Mitgliedern, die durch (Cis-)Sexismus mittel- oder unmit-telbar von struktureller Diskriminierung betroffen sind.

Ein wesentliches Ziel der JUNGEN GRÜNEN ESSEN ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen sowie der Förderung politischer Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen, weiblich gelesenen Personen und Menschen mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Weiblichkeit. Allerdings gibt es bei diesem Thema eine große Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Im Gegensatz zu anderen politischen Jugendorganisationen haben die JUNGEN GRÜNEN ESSEN zwar einen relativ hohen Anteil an Frauen und nicht cis-männlichen Personen, doch auch wir erreichen unser Ziel nicht, dass sich Frauen, weiblich gelesene Personen und Menschen mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Weiblichkeit gegenüber Cis-Männern zu gleichen Teilen an der Arbeit des Verbandes beteiligen sowie Positionen und Gremien paritätisch besetzt werden. Bemerkbar macht sich dieses z.B. bei den überwiegend (cis-)männlichen Kandidaten für Gremien und Positionen sowie einer (cis-)männlichen Debattenkultur auf Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen. Die JUNGEN GRÜNEN ESSEN verschreibt sich neben der Förderung von Frauen außerdem ausdrücklich der Förderung von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen, inklusive der Menschen, die geschlechtslos (agender, genderless,..) sind und/oder nicht-binär sind.

Diskriminierung existiert gesamtgesellschaftlich auf allen Ebenen in komplexen Intersektionen. Wir erkennen als Organisation an, dass Frauen und Menschen, die von ihren Mitmenschen als weiblich gelesen werden und/oder nicht cis-männlich und/oder dyadisch sind, in erhöhtem Maße von (Cis-) Sexismus und/oder Dyadismus betroffen sind. Deswegen stehen die Empowerment-Strukturen allen Menschen offen, die sich als Frauen identifizieren, in ihren Augen weiblich gelesen werden oder Erfahrungen mit der Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit gemacht haben. Dies umfasst also explizit auch inter und trans* Menschen, die sich nicht zwangsläufig als Frauen identifizieren. Mit diesem Statut werden konkrete Maßnahmen bestimmt, welche ihre Position bei der JUNGEN GRÜNEN ESSEN stärken. Es reicht als Ansatz allein nicht aus, da es die Probleme zunächst nur auf einer organisatorischen, formalen Ebene angeht. Die im Statut enthaltenen Maßnahmen sind nicht unser Ziel, sondern nur ein Weg, die Interessen von Frauen, weiblich gelesenen Menschen und Personen, die Diskriminierung aufgrund von ihrer Weiblichkeit erfahren haben, sowie inter und trans* Personen zu verwirklichen und struktureller Diskriminierung entgegen zu treten. Unsere Zielsetzung ist es, weitere Veränderungen voranzutreiben.

Die JUNGEN GRÜNEN ESSEN haben in ihrer Programmatik jedoch festgehalten, dass die Vorstellung einer binären Geschlechterordnung, die eine angeblich naturgegebene Unterteilung in Frauen und Männer propagiert, der Realität von geschlechtlichen Identitäten bei Weitem nicht gerecht wird. Außerdem stellt sie die Grundlage vieler geschlechterbezogener Diskriminierungen dar.

Deshalb schafft dieses Statut Strukturen zur Förderung und zum Schutz von Frauen und weiblich gelesenen Personen, um der gesellschaftlichen Diskriminierung von Frauen und Weiblichkeit wie Sexismus, (Trans-)Misogynie und Femmefeindlichkeit entgegenzuwirken. Diese Personen müssen sich nicht zwangsläufig als Frauen definieren, können inter oder trans* sein.
Ebenso umfasst dieses Statut Maßnahmen, die die Einbindung, Sichtbarkeit und Förderung von nicht cisgeschlechtlichen Personen, inter und trans* gewährleisten, die zwar nicht von Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit, aber anderer geschlechtsbezogener Diskriminierung wie Dyadismus und Cissexismus betroffen sind.

Über alledem steht für uns die geschlechtliche Selbstbestimmung. Fremdbestimmungen über die eigene geschlechtliche Identität akzeptieren wir nicht.

Unser Feminismus zeigt sich solidarisch mit den Menschen, die nicht cis und/oder dyadisch sind. Inter- und transgeschlechtliche Menschen, darunter Menschen, die sich als nicht-binär definieren, wurden in der Vergangenheit auch in feministischen Bewegungen unsichtbar gemacht oder sogar bewusst ausgegrenzt. Hiervon distanzieren wir uns ausdrücklich. Wir unterstützen die geschlechtliche Selbstbestimmung aller unserer Mitglieder. Deswegen wollen wir mit diesem Statut alle Mitglieder, die in besonderem Maße von struktureller geschlechterbezogener Diskriminierung betroffen sind, sichtbar machen und Strukturen der Anerkennung schaffen.

Anmerkungen:

– Misogynie bezeichnet die Vorstellung, Frauen als minderwertig bzw. Männer als bedeutender einzuordnen.

– Intergeschlechtlich/-sexuell bezeichnet Menschen, die nach medizinischen Kriterien nicht eindeutig einem der beiden binären Geschlechter zugeordnet werden können.

– dyadisch bezeichnet Menschen, die nach medizinischen Kriterien eindeutig einem binären Geschlecht zugeordnet werden können

– Trans(-geschlechtliche) Personen bezeichnet Menschen, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, welches ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde.

– Cis(-geschlechtlich) Personen bezeichnet Menschen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei ihrer Geburt zugewiesen wurde. Cis stellt den Gegenbegriff zu trans dar.

– nicht-binär bezeichnet Menschen, die sich nicht als männlich oder weiblich im Sinne der gesellschaftlichen Kategorien identifizieren. Es existieren gleichberechtigt weitere Selbstbezeichnungen, wie beispielsweise genderqueer.

– Quotierte/Offene Plätze: Als Quotierte Plätze werden die Plätze bezeichnet, für die sich nur die unter §1 genannten Personen bewerben können. Auf offene Plätze können alle Mitglieder kandidieren.

§ 1 Mindestquotierung

Alle gewählten Gremien, gleichberechtigten Ämter und Delegiertenplätze der JUNGEN GRÜNEN ESSEN sind mindestens zur Hälfte mit Frauen oder Personen, die von Misogynie und/oder von anderer Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit betroffen sind, zu besetzen. Steht nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser mit einer solchen Person zu besetzen. Diese Personen müssen sich nicht zwangsläufig als Frau identifizieren. Der Ersatzplatz ist für alle Mitglieder offen.

§ 2 Frauenversammlung

Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten weiblichen, weiblich gelesenen sowie Mitglieder, die Erfahrungen mit Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit gemacht haben, beschließen, ob sie eine Frauenversammlung abhalten wollen. Dort kann ein Veto ausgesprochen werden (siehe §3). Wenn ein quotierter Platz nicht besetzt werden konnte, kann dort außerdem darüber abgestimmt werden, ob der offene Platz besetzt werden darf (siehe § 4).

Während der Frauenversammlung beraten die weiblichen, weiblich gelesenen sowie Mitglieder, die Erfahrungen mit Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit gemacht haben, bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und teilen nach Ende der Versammlung das Ergebnis dem gesamten Gremium mit.

a) Versammlung der Nicht-Cis-Personen

Bei Themen und Diskussionen, die das Selbstbestimmungsrecht der Nicht-Cis-Personen betreffen, kann auf Antrag einer dieser Personen eine Versammlung der Nicht-Cis-Personen einberufen werden. Spricht sich die Versammlung gegen einen Antrag aus, kann dieser von der Mitgliederversammlung nur mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden. Auf Antrag einer Frau oder Nicht-Cis-Person können die Versammlung und die Frauenversammlung zusammengelegt werden zur geöffneten Frauenversammlung (siehe § 2 b).

b) Geöffnete Frauenversammlung

Die in § 2 genannten Rechte der Frauenversammlung gelten gleichermaßen für die geöffnete Frauenversammlung.

§ 3 Vetorecht

Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das geschlechtliche Selbstbestimmungsrecht berühren oder von denen Personen, die Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit erfahren, besonders betroffen sind, haben diese die die Möglichkeit vor der Abstimmung des Gremiums eine gesonderte Abstimmung nur unter den Frauen, inter und trans* Personen durchzuführen. Diese Abstimmung findet im Rahmen einer Frauenversammlung statt (siehe § 2). Sollten die beiden Abstimmungsergebnisse voneinander abweichen, haben die Betroffenen von Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden.

§ 4 Öffnung von quotierten Plätzen:

Sollte keine Person, die von Misogynie und/oder Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit betroffen ist, auf einem quotierten Platz kandidieren oder gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese Plätze zu öffnen. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine betroffene Person auf einen quotierten Platz kandidiert oder gewählt wurde, unbesetzt bleiben. Dem zugrunde liegt die Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Personen besetzt werden müssen, die von Misogynie und/oder Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit betroffen sind. Diese Regel kann von einer Frauenversammlung aufgehoben werden.

Die Frauenversammlung entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für alle Mitglieder freigegeben werden. Wird dies abgelehnt, bleiben auch diese Plätze unbesetzt.

§ 5 Redelisten

Das Präsidium der Mitgliederversammlung ist mindestens zur Hälfte mit Frauen, weiblich gelesenen Personen oder Menschen mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Weiblichkeit zu besetzen. Die Diskussionsleitung wird abwechselnd übernommen. Das Präsidium hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches das Recht von dieser auf die Hälfte der Redezeit gewährleistet. Außerdem soll es dafür Sorge tragen, dass auch die Sichtweisen inter, trans*, inklusive nicht-binärer Personen sichtbar werden. Auch bei allen anderen Veranstaltungen der JUNGEN GRÜNEN ESSEN sollen diese Regelungen wenn möglich Anwendung finden.

§ 6 Einstellungspraxis

Die Stellen der JUNGEN GRÜNEN ESSEN sowie Praktikant*innenplätze sollen nach Möglichkeit paritätisch vergeben werden. Bei gleicher Qualifikation sind Frauen einzustellen. Ebenfalls sollen Inter-, Trans- und nicht-binäre Personen eine besondere Berücksichtigung erhalten.

§ 7 Frauenforum

Der Vorstand der JUNGEN GRÜNEN ESSEN wird dazu aufgerufen, einmal jährlich ein Treffen für alle weiblichen, weiblich gelesenen, sowie Mitglieder, die Erfahrungen mit der Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit gemacht haben, zu organisieren und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Forum ist für alle o.g. Mitglieder öffentlich und soll zur Vernetzung, sowie Vertiefung von geschlechterpolitischen Themen dienen. Die Organisator*innen des Forums können sich dazu entscheiden, das Forum oder einzelne Programmpunkte für andere Personen zu öffnen. Darüber hinaus sollen auch explizit für Nicht-Cis und inter und trans* Personen, inklusive nicht-binärer Personen, Vernetzungs- und Schutzräume geschaffen werden.

§ 8 Politische Weiterbildung

Die politische Weiterbildung besitzt bei der JUNGEN GRÜNEN ESSEN einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass bei Seminaren und Veranstaltungen mindestens die Hälfte der Teilnehmer*innenplätze, sofern genügend Anmeldungen vorliegen, von Personen besetzt werden, die von Diskriminierung aufgrund von Weiblichkeit betroffen sind. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden diese Personen bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Auch bei der Organisation und Planung von Seminaren ist darauf zu achten, zu mindestens 50% Personen aus der angesprochenen Gruppe als Referent*innen einzuladen. Gleiches gilt für die Besetzung von Podiumsdiskussionen und Diskussionsveranstaltungen.