Satzung & Formales

Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 15.02.2012

Kostenerstattungsformulare

Für Auslagen- und Reisekostenerstattungen sind ausschließlich die hier verfügbaren Erstattungsanträge zu verwenden. Diese liegen auch ausgedruckt in der Geschäftsstelle aus.

Durch die von den Delegierten der LDK 2019 verabschiedete Änderung der Finanzordnung sind Erstattungsanträge zeitnah, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Anfall der Ausgabe zu stellen. Erstattungsanträge für Ausgaben, die länger als 3 Monate zurückliegen, sind nicht mehr erstattungsfähig. Erstattungsanträge für Ausgaben im November oder Dezember eines Jahres sind spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres zu stellen. Verspätet eingereichte Anträge, werden an den/die Absender*in zurückgeschickt.