Grüne Ratsfraktion fordert verkehrssichernde Maßnahmen auf der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße

„Mit der Sicherheit von Radfahrenden spielt man nicht!“ Deshalb fordert die Ratsfraktion der Grünen die Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Thomas Kufen auf, die Abbiegegebote und die Einbahnstraßenregelung auf der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße umgehend wieder in Kraft zu setzen. „Beim Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts auf Klage einer einzelnen Ladenbesitzerin hat die Stadtverwaltung umgehend reagiert und die wirksame Regelung zur Verringerung des Autoverkehrs sofort aufgehoben. Als jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster diesen Eilbeschluss mit dem Hinweis auf die Sicherheit der vielen Radfahrenden kassiert hat, glänzte Oberbürgermeister Thomas Kufen mit Nichtstun“, kritisiert Stephan Neumann, verkehrspolitischer Sprecher und Co-Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion der Grünen. „Es liegt ein gültiger Ratsbeschluss vor. Dieser basiert auf einer Verwaltungsvorlage, die über Jahre hinweg mit einem Planungsbüro erarbeitet wurde. Ein gültiger Ratsbeschluss ist umzusetzen. Es ist unverantwortlich untätig zuzuschauen, ob weitere Menschen wegen der zu hohen Verkehrsbelastung zu Schaden kommen. Erneut jahrelang eine neue Regelung auszubrüten, die dann wieder beklagt wird, ist auch keine Alternative“, so Neumann.

Die Ratsfraktion der Grünen hat dem Oberbürgermeister daher einen Fragenkatalog vorgelegt, in dem es bspw. um die Güterabwägung zwischen Leib und Leben und möglichen anderen Interessen des Oberbürgermeisters geht. Weiter fragt die Ratsfraktion, inwieweit der Oberbürgermeister die ausgeführten Feststellungen des Gerichtes anerkennt und daraus ordnungsbehördliche Pflichten ableitet. So werden etwa die Fragen gestellt: „Kommt der Oberbürgermeister in seiner Ermessensabwägung zwischen Leib und Leben der Radfahrer*innen und den Interessen „Ruhe in den Stadtteil bringen“ oder „Autoverkehr nicht zu viel einzuschränken“ zu dem Ergebnis, dass Leib und Leben der Radfahrer*innen auf unbestimmte Zeit zurück stehen muss? Inwiefern ist eine Verschleppung von Maßnahmen mit der Verpflichtung des Oberbürgermeisters vereinbar, Leib und Leben auf der Rüttenscheider Straße zu schützen? “. Darüber hinaus werden Fragen auch zur persönlichen Haftung des Oberbürgermeisters und der Stadt Essen hinsichtlich zukünftiger Unfälle an den Unfallschwerpunkten der Rüttenscheider Straße gestellt.

Die Fakten liegen klar auf dem Tisch. Angesichts der beiden von der Unfallkommission benannten Unfallhäufungsstellen stellt das Oberverwaltungsgericht Münster fest, „dass das Verkehrsaufkommen ursächlich für die Unfallhäufigkeit an den beiden Knotenpunkten gewesen ist und damit die Prognose trägt, dass durch dessen Verringerung die Unfallgefahr vermindert wird“. Die Unfallkommission hat Anfang des Jahres dann festgestellt, dass während der zweieinhalb Monate, in denen die Abbiegegebote sowie die Einbahnstraßenregelung galten, es zu keinen weiteren Unfällen gekommen ist. Deshalb weist das Gericht sogar darauf hin, dass durch die Möglichkeit einer Wiederherstellung der angegriffenen Maßnahmen nun die Gelegenheit bestehe, „bis zur Entscheidung in der Hauptsache die weitere Unfallentwicklung an den beiden beschriebenen Knotenpunkten zu beobachten, um zu prüfen, ob die Prognose […] bestätigt wird“.

Angesichts dieser juristisch formulierten Aufforderung des Gerichts, die Schilder wieder aufzustellen, stellt sich der Co-Fraktionsvorsitzenden Sandra Schumacher die Frage: „Was brauchen wir denn noch, bis wir in dieser Stadt auch Radfahrer*innen vor Unfällen schützen? Die Regelung ist das Ergebnis eines jahrelang erarbeiteten Kompromisses, weil der Oberbürgermeister und die CDU-Fraktion für einen echten Schutz der Radfahrenden auf der Fahrradstraße nicht bereit waren. Aber es ist wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die Verkehrszählung im Auftrag der Stadtverwaltung hatte ergeben: Am Rüttenscheider Stern sind insgesamt 2.500 Autos weniger in die Rüttenscheider Straße gefahren als zuvor, an der Manfredstraße waren es 1.500. Weniger Verkehr bedeutet weniger Stress, weniger Hektik und senkt die Unfallgefahr. Auch darauf hat das Gericht hingewiesen. Das Gericht sagt ganz klar, dass bei einer Güterabwägung Leib und Leben der Radfahrenden höher zu bewerten sind als ein Umweg von wenigen hundert Metern und wenigen Minuten für einzelne Autofahrende bei der Parkplatzsuche.“

Deshalb steht für den verkehrspolitischen Sprecher der Ratsfraktion der Grünen auch fest: „Wer heute mit diesem Wissen die Abbiegegebote verhindert, muss sich morgen auch fragen lassen, warum er wider besseren Wissens und gerichtlicher Aufforderung nicht gehandelt hat. Wir Grüne halten die Weigerung des Oberbürgermeisters, die Abbiegegebote und die Einbahnstraßenregelung umgehend wieder in Kraft zu setzen, für sicherheitsgefährdend und damit grob fahrlässig und unverantwortlich“ so Neumann.

Die Anfrage der Ratsfraktion der Grünen an Oberbürgermeister Thomas Kufen kann hier heruntergeladen werden.

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