Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren: GRÜNE fordern Kurswechsel in Essen
Soziale Lösungen statt Ersatzfreiheitsstrafen – kein finanzieller Nachteil für die Ruhrbahn GmbH
Die GRÜNEN im Rat der Stadt Essen fordern, dass die Ruhrbahn GmbH künftig auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis verzichtet. Einen entsprechenden Antrag bringen sie in die Ratssitzung am 25.03.2026 ein.
Sandra Schumacher, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen Ratsfraktion, erklärt:
„Armut darf kein Straftatbestand sein. Viele Betroffene leben in prekären Verhältnissen – sie sind wohnungslos, krank oder kämpfen mit einer Suchterkrankung. Wer schon kein Geld für ein Ticket hat, kann meist auch keine Geldstrafe bezahlen. Am Ende steht dann eine Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist unverhältnismäßig, verschärft soziale Probleme und ersetzt keine Sozialpolitik. Diese Menschen brauchen Unterstützung – keine Gefängniszelle.“
Hintergrund ist § 265a StGB („Erschleichen von Leistungen“). Neben dem erhöhten Beförderungsentgelt von 60 Euro drohen bei wiederholten Verstößen Strafanzeigen, Geldstrafen – und im Fall der Nichtzahlung Ersatzfreiheitsstrafen. Bundesweit verbüßen jedes Jahr zehntausende Menschen eine solche Strafe, ein erheblicher Teil davon wegen Fahrens ohne Fahrschein. Allein 2022 stellte die Ruhrbahn 401 Strafanzeigen.
Elke Zeeb, ordnungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion, ergänzt: „Ein Hafttag kostet den Staat rund 200 Euro. Gleichzeitig sind Gerichte und Staatsanwaltschaften überlastet. Die gebundenen Kapazitäten werden dringend für die Verfolgung schwerwiegender Straftaten gebraucht. Es ist weder effizient noch gerecht, Menschen wegen eines fehlenden Fahrscheins ins Gefängnis zu schicken.“
Die GRÜNEN fordern zudem eine Gleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte: Falschparken wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet – ohne Strafverfahren und ohne Freiheitsstrafe. Wer hingegen ohne Fahrschein Bus oder Bahn nutzt, muss unter Umständen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Diese Ungleichbehandlung ist aus Sicht der GRÜNEN nicht sachgerecht. Mildere Mittel – wie das erhöhte Beförderungsentgelt – sind ausreichend. „Wer sein Auto in zweiter Reihe abstellt, begeht keine Straftat. Wer sich kein Ticket leisten kann, schon. Diese Schieflage ist sozial ungerecht und verkehrspolitisch absurd. Wir kriminalisieren Armut – das müssen wir beenden“, so Schumacher.
Wichtig sei: Das erhöhte Beförderungsentgelt bleibt bestehen, zivilrechtliche Ansprüche der Ruhrbahn ebenfalls. „Der Ruhrbahn entsteht durch einen Verzicht auf Strafanzeigen kein finanzieller Schaden. Ein Verzicht auf Strafanzeigen bedeutet keinen Einnahmeverlust für das Unternehmen, sondern vor allem eine Entlastung der Justiz“, so Schumacher.
Da es sich um ein Antragsdelikt handelt, kann die Stadt über die Ruhrbahn faktisch eine Entkriminalisierung auf kommunaler Ebene erreichen. Ein solcher Umgang wird bereits in mehreren Städten praktiziert, darunter Bremen, Düsseldorf, Münster und Köln. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Verzicht auf Strafanzeigen nicht zu einem erhöhten Aufkommen von Fahrten ohne Fahrschein führt.
Gerade in einer Stadt wie Essen mit vielen Menschen in schwierigen Lebenslagen braucht es verhältnismäßige und sozialpolitisch sinnvolle Lösungen. Die GRÜNEN setzen sich deshalb für einen pragmatischen Kurswechsel ein: weniger Kriminalisierung, mehr soziale Verantwortung und eine konsequente Entlastung von Polizei und Gerichten.





