GRÜNE wollen Mobilitätswende in Essen wieder auf Kurs bringen

Die GRÜNE Ratsfraktion Essen will das politische Anliegen des Bürgerbegehrens „Sichere Mobilität für alle“ aufgreifen und wieder ambitionierte und verlässliche Ziele für die Essener Mobilitätspolitik setzen. Für die Ratssitzung am 16. September 2026 beantragt die Fraktion deshalb, dass der Rat sich dem Bürger*innenbehren anschließt und den Grundsatzbeschluss von CDU und SPD zu den verkehrspolitischen Leitlinien vom 25. März 2026 aufhebt.

„Wir wollen eine Mobilitätspolitik, die allen Menschen eine sichere, zuverlässige und klimafreundliche Fortbewegung ermöglicht – zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit Bus und Bahn. Dafür braucht es klare und verlässliche Ziele. Mit dem Beschluss vom März wurde dieserKurs verlassen. Das wollen wir korrigieren“, erklärt Stephan Neumann, verkehrspolitischer Sprecher und Co-Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion Essen.

„Mobilitätswende bedeutet für uns nicht, Verkehrsmittel gegeneinander auszuspielen. Wir wollen Fuß- und Radverkehr sowie Bus und Bahn attraktiver und sicherer machen und damit echte Wahlmöglichkeiten schaffen. Mehr als 22.000 gesammelte Unterschriften zeigen, dass viele Essener*innen diesen Kurs unterstützen und die Entscheidung vom März korrigieren möchten.“

Am 16. September hat der Stadtrat zugleich über die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Die Verwaltung vertritt die rechtliche Einschätzung, dass das Bürger*innenbegehren unzulässig sei, weil die Fragestellung aus ihrer Sicht nicht hinreichend bestimmt ist. Hierzu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage, wird die Grüne Ratsfraktion sich bei dieser Frage enthalten.

„Die Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens ist eine rein rechtliche und keine politische Entscheidung des Stadtrates. Da der Radentscheid angekündigt hat, zu klagen, werden Gerichte über die Zulässigkeit entscheiden. Politisch sind wir klar: wir stehen selbstverständlich hinter den Zielen des Bürger*innenbegehrens. Genau deswegen stellen wir im Stadtrat einen politischen Antrag, dass sich der Rat dem Bürger*innenbegehren anschließen soll.“

Dass der Rat das Anliegen selbst aufgreifen kann, ist im Verfahren ausdrücklich vorgesehen: Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass ein Bürgerentscheid unterbleibt, wenn der Rat einem Bürgerbegehren beitritt.

„Genau diesen demokratisch vorgesehenen Weg wollen wir nutzen. Der Rat hat den Beschluss vom März selbst gefasst und kann ihn auch korrigieren. Wir wollen wieder einen verlässlichen Kurs für eine moderne, sichere, sozial- und klimagerechte Mobilitätspolitik in Essen.“

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