Satzung hilft bei der Mobilisierung von Wohnraum für Flüchtlinge
In der Ratssitzung am 16.12.bringt die grüne Ratsfraktion eine Initiative zum Erlass einer Satzung gegen Zweckentfremdung von Wohnraum ein. Dazu erklärt Ahmad Omeirat, integrations- und ordnungspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Mit Hilfe einer Zweckentfremdungssatzung lassen sich leer stehende Wohnungen für Flüchtlinge und einkommensschwache Haushalte mobilisieren.
Deswegen greifen auch immer mehr deutsche Großstädte zu diesem Instrument zum Schutz von Wohnraum.
Leerstand ist unsozial und widerspricht auch dem Grundgesetz, wonach Wohnungseigentum dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sollten daher per Satzung verpflichtet werden, grundlos leerstehende Wohnungen zu vermieten. Ein- und Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung sollen ausdrücklich nicht erfasst werden.
Bei Leerständen von über drei Monaten wären die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zur Genehmigung des Leerstandes sowie einer einmaligen Ausgleichszahlung an die Stadt verpflichtet. Diese Einnahmen sollten wiederum in den sozialen Wohnungsbau investiert werden.
Den Verwaltungsaufwand halten wir für überschaubar, da ausdrücklich keine systematische Kontrolle und Überwachung sämtlicher Wohnungen erfolgen soll. Umgekehrt spart die Stadt viel Geld, da sie weniger Flüchtlingsunterkünfte bauen muss.“
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