Historische Struktur der Siedlung gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erhalten
In der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Essen am 18. Februar werden die Fraktionen von CDU und Grünen die Stadtverwaltung durch einen gemeinsamen Antrag beauftragen, die Folgen und Möglichkeiten einer sogenannten Erhaltungssatzung für die Eyhof-Siedlung darzulegen. Eine solche Satzung kann das Erscheinungsbild des Ensembles vor Veränderungen durch Umbauten und Erweiterungsmaßnahmen oder Abriss-und Neubauten von Gebäuden schützen, hat aber auch Auswirkungen auf die Handlungsfreiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer.Hierzu erklärt Lisa Mews, Sprecherin für Denkmalschutz der Ratsfraktion der Grünen: „Die Eyhof-Siedlung am Stadtwald ist ein Kleinod. Die städtebauliche Struktur dieser rund 100 Jahre alten Siedlung muss unbedingt erhalten bleiben. Ob dazu eine Erhaltungssatzung das richtige Instrument ist, muss zunächst geprüft werden. Möglicherweise gibt es auch noch andere stadtplanerische Möglichkeiten zur Bewahrung dieses besonderen Ensembles. Nach Auffassung der Grünen müssten sich Neubauten mindestens von der Größe und der äußeren Gestalt her eng an der historischen Bebauung orientieren. Die GE-WO Osterfelder Wohnungsgenossenschaft sehen wir dabei in der besonderen Verantwortung, dass bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt oder auch neu geschaffen wird. Die Siedlung ist vor 100 Jahren als genossenschaftliches Projekt mit dem Ziel gebaut worden, einer guten sozialen Durchmischung Rechnung zu tragen. Das Ziel ist bis heute aktuell.“ Dazu Sven-Martin Köhler, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Die vom Architekten Josef Rings geplanten 183 Ein-und Zweifamilienhäuser wurden von 1921-1924 gebaut und gehören mit dem nahezu völlig symmetrischen Aufbau der Siedlung zu den städtebaulichen Juwelen unserer Stadt. Der Erhalt dieser historisch sehr bedeutsamen Siedlung hat für die CDU-Fraktion sehr hohe Priorität. Auf diesem Weg wollen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer mitnehmen. Ob eine Erhaltungssatzung den geplanten Abriss und Neubau der Häuser Angerstrasse 17-29 verhindern kann, wollen wir seitens der Stadtverwaltung geklärt wissen. Wichtig ist daher aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Satzung für alle anderen Hauseigentümer der Siedlung hätte. Eine Satzung die einen Abriss nicht verhindert, aber alle anderen Hausbesitzer auf lange Zeit einschränkt wäre nicht zielführend. Aufgrund der Besonderheit dieser in Essen einmaligen Siedlung, halten wir eine enge Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger für besonders wichtig. Die Prüfungsergebnisse sollen daher den Eigentümern und Bewohnern der Eyhof-Siedlung in einer Bürgerversammlung vorgestellt und erläutert werden.“
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