Catcalling ist keine Bagatelle: Grüne wollen Handlungsmöglichkeiten in Essen stärken

Die GRÜNE Ratsfraktion hat zur Ratssitzung am 16. September einen Antrag eingebracht, um stärker gegen sexualisierte Belästigung im öffentlichen Raum vorzugehen. Die Stadt soll prüfen, ob sogenanntes Catcalling ausdrücklich als unerwünschtes Verhalten in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen werden kann. Darüber hinaus sollen Mitarbeitende des Ordnungsamtes sensibilisiert, niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeiten geschaffen sowie der Kommunale Präventionsrat und Fachberatungsstellen einbezogen werden.

Hannah Berg, Mitglied im Ausschuss für Digitalisierung, Personal, Organisation und Gleichstellung, erklärt: „Catcalling wird noch immer viel zu oft verharmlost. Anzügliche Zurufe, Hinterherpfeifen, sexualisierte Gesten oder Geräusche sind aber keine Komplimente, sondern unerwünschte Grenzüberschreitungen. Wenn Frauen und Mädchen deshalb bestimmte Orte meiden, Umwege gehen oder sich nicht frei und sicher durch ihre Stadt bewegen können, schränkt das ihre Freiheit und ihre gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Raum ein.“

Wie verbreitet Unsicherheit im öffentlichen Raum ist, zeigt unter anderem die Studie „Safe in the City?“ von Plan International. Knapp 1.000 Mädchen und Frauen markierten darin Orte in vier deutschen Großstädten: 80 Prozent der insgesamt 1.267 gesetzten Ortsmarkierungen wurden negativ bewertet. Jede vierte Teilnehmerin berichtete von sexueller Belästigung.

Mit ihrem Antrag wollen die Grünen die Handlungsmöglichkeiten der Stadt konsequent ausschöpfen. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob Catcallingrechtssicher in der Ordnungsbehördlichen Verordnung berücksichtigt werden kann. Auch andere nordrhein-westfälische Kommunen beschäftigen sich bereits mit entsprechenden ordnungsrechtlichen Ansätzen.

Dabei setzen die Grünen nicht allein auf das Ordnungsrecht. Fortbildungsangebote sollen Beschäftigte des Ordnungsamtes für den Umgang mit sexualisierter Belästigung sensibilisieren. Eine niedrigschwellige und auf Wunsch anonyme Meldemöglichkeit soll Vorfälle sichtbarer machen und dazu beitragen, die bislang unzureichende Datenlage zu verbessern. Fachberatungsstellen und der Kommunale Präventionsrat sollen in die Entwicklung geeigneter Maßnahmen einbezogen werden.

Berg: „Wir brauchen einen umfassenden Ansatz. Sicherheit bemisst sich nicht allein an Kriminalitätsstatistiken. Entscheidend ist auch, ob sich Menschen ohne Angst vor Belästigung und Herabwürdigung durch ihre Stadt bewegen können. Deshalb wollen wir Prävention, Sensibilisierung, eine bessere Erfassung von Vorfällen und die Prüfung ordnungsrechtlicher Möglichkeiten miteinander verbinden.“

Die Diskussion über den Schutz vor sexualisierten Grenzüberschreitungen wird derzeit auch auf Landes- und Bundesebene geführt. NRW-Justizminister Benjamin Limbach hat gemeinsam mit Hamburg einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ vorgelegt. Auch wenn es dabei um einen anderen rechtlichen Bereich geht, steht dahinter ebenfalls die Frage, wie sexuelle Selbstbestimmung und persönliche Grenzen rechtlich besser geschützt werden können.

Da die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen beim Catcallingbegrenzt sind, soll Essen die gewonnenen Erkenntnisse zudem auf Landes- und Bundesebene einbringen. Der Oberbürgermeister soll sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Städtetages NRW dafür einsetzen, dass die Schaffung eines eigenständigen Tatbestandes zur Ahndung sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum im Ordnungswidrigkeitenrecht vorangetrieben wird.

„Nicht alles, was respektlos, einschüchternd und übergriffig ist, lässt sich heute rechtlich ahnden. Das darf aber nicht bedeuten, dass wir es als normalen Bestandteil des Alltags hinnehmen. Frauen und Mädchen haben das gleiche Recht, sich frei, selbstbestimmt und sicher im öffentlichen Raum zu bewegen“, so Berg abschließend.

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