GRÜNE lehnen Bettelverbot ab – Menschenwürde kennt keinen Fünf-Meter-Radius
Der Rat der Stadt Essen entscheidet heute über eine Verschärfung der Ordnungsbehördlichen Verordnung, mit der das Betteln im Fünf-Meter-Umfeld von Außengastronomien untersagt werden soll. Die Neuregelung geht auf eine Antragsinitiative von CDU und SPD zurück und wurde von der Stadtverwaltung als Regelungsvorschlag ausgearbeitet. Die GRÜNE Ratsfraktion lehnt die geplante Verschärfung ab. Ein von der Fraktion eingeholtes externes Rechtsgutachten bewertet die vorgesehene Regelung als rechtswidrig. Zugleich halten die GRÜNEN ein pauschales Verbot stillen Bettelns sozialpolitisch für den falschen Weg und fordern stattdessen eine umfassendere Antwort auf die Herausforderungen und Nutzungskonflikte in der Innenstadt.
„Erst am Montag hat die Stadt Essen mit der Charta gegen Einsamkeit ein Zeichen gegen soziale Ausgrenzung und für mehr Menschlichkeit gesetzt. Wenige Tage später sollen ausgerechnet die Ärmsten unserer Stadt aus Teilen des öffentlichen Raums verdrängt werden. Das passt nicht zusammen“, erklärt Sandra Schumacher, Co-Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion.
Die GRÜNEN betonen, dass sie die bestehenden Probleme und Nutzungskonflikte in der Innenstadt ernst nehmen. Aggressives oder bedrängendes Betteln ist bereits nach der bestehenden Essener Ordnungsbehördlichen Verordnung untersagt. Diese Regelungen müssen konsequent angewendet und durchgesetzt werden. Die geplante Verschärfung geht jedoch darüber hinaus und erfasst auch stilles beziehungsweise passives Betteln im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien.„Natürlich nehmen wir ernst, wenn Menschen sich in der Innenstadt unwohl oder bedrängt fühlen. Sicherheit heißt, Menschen vor Bedrängung zu schützen. Sicherheit heißt aber nicht, Menschen wegen ihrer Armut aus dem öffentlichen Raum zu verbannen. Wer schweigend mit einem Becher dasitzt, wird nicht allein dadurch zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.“ ergänz Elke Zeeb, ordnungspolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion.
Das Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Regelung rechtswidrig sei. Eine ordnungsbehördliche Verordnung setze eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung voraus. Bei stillem Betteln sei eine solche Gefahr nach Auffassung des Gutachtens nicht gegeben. Auch die Beschränkung auf einen Fünf-Meter-Radius löse dieses grundlegende rechtliche Problem nicht. „Die entscheidende Frage ist nicht, ob fünf Meter viel oder wenig sind. Die entscheidende Frage ist, welche Gefahr von einem Menschen ausgeht, der dort schweigend mit einem Becher oder Schild sitzt. Dass Menschen den Anblick von Armut als unangenehm empfinden, macht daraus noch keine ordnungsrechtliche Gefahr“, so Zeeb.
Auch sozialpolitisch halten die GRÜNEN das Bettelverbot für den falschen Weg. Ende 2025 waren in Essen 2.173 Menschen wohnungslos gemeldet, acht Prozent mehr als im Vorjahr. Die Region gehört mit einer Armutsgefährdungsquote von mehr als 20 Prozent zu den besonders betroffenen Regionen Nordrhein-Westfalens. „Armut verschwindet nicht, nur weil man arme Menschen aus dem Blickfeld verdrängt. Ein Bettelverbot schafft keine einzige Wohnung, behandelt keine Suchterkrankung und holt keinen Menschen aus der Armut. Menschenwürde kennt keinen Fünf-Meter-Radius. Wir brauchen eine Politik gegen Armut – nicht gegen arme Menschen.“ Man muss es leider benennen: SPD und CDU sind hier unsozialer, als das Gesetz es erlaubt.“ so Schumacher.
Die GRÜNEN kritisieren zudem die praktische Umsetzbarkeit der Regelung. Kontrollen eines Fünf-Meter-Radius würden zusätzliche Kapazitäten des Kommunalen Ordnungsdienstes binden. Bußgeldverfahren gegen mittellose Menschen lösten die zugrunde liegenden sozialen Probleme nicht.
Stattdessen fordert die Fraktion mehr Streetwork und aufsuchende Hilfen, eine Stärkung der Suchthilfe und eine Ausweitung des Drogenkonsumraums auf die Innenstadt, den Ausbau von Zuverdienstangeboten wie „Pick-up“, die Erprobung innovativer Ansätze wie einer Toleranzzone nach Zürcher Vorbild sowie eine konsequentere Prävention von Wohnungslosigkeit und Housing First.
Sollte die Ratsmehrheit die Neuregelung beschließen, werden die GRÜNEN den Oberbürgermeister auffordern, die Rechtmäßigkeit des Beschlusses unter Einbeziehung des vorliegenden Rechtsgutachtens zu prüfen und einen rechtswidrigen Beschluss nach den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW zu beanstanden. Sollte dies nicht erfolgen, kündigt die Fraktion an, sich an die zuständige Kommunalaufsicht zu wenden.
Schumacher abschließend: „“Eine starke Gastronomie und ein funktionierender Einzelhandel, Sicherheit und Aufenthaltsqualität sowie soziale Verantwortung sind kein Widerspruch. Wir wollen die Nutzungskonflikte lösen und die Ursachen sozialer Not angehen – nicht Menschen in Not aus dem öffentlichen Raum verdrängen. Eine attraktive Innenstadt entsteht nicht dadurch, dass wir die Ärmsten fünf Meter weiterschicken.“






