Gutachten sieht erhebliche rechtliche Verfehlungen bei der Laufzeitverlängerung für belgische Atomkraftwerke
NRW wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz Beschwerde gegen den Betrieb der umstrittenen Atomkraftwerke in Belgien bei der Europäischen Kommission und bei den Vereinten Nationen einlegen. Das Landeskabinett hat dazu heute in seiner Sitzung den Weg frei gemacht. „Doel 1 und 2 sowie Tihange 1 sind umstrittene Alt-Reaktoren, deren Laufzeiten ohne förmliche Beteiligung der Nachbarstaaten weit über die geplante Lebensdauer von 40 Jahren hinaus verlängert und bei der die Gewinnmaximierung vor das Vorsorgeprinzip gestellt wurde“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.
Laufzeitverlängerung ist ein Irrweg
„Zusammen mit Rheinland-Pfalz würden wir in NRW zu den potentiell erheblich betroffenen Gebieten gehören, wenn es bei den Uralt-Reaktoren zu einem nuklearen Ernstfall kommt und radioaktive Stoffe frei gesetzt werden“, kritisierte Minister Remmel weiter. „Wir haben erheblichen Zweifel nicht nur an der Betriebssicherheit, sondern auch, ob die Laufzeitverlängerung durch die belgische Regierung mit europäischem und internationalen Recht vereinbar ist. Deshalb legen wir zusammen mit Rheinland-Pfalz die Beschwerden ein.“
Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: „Nach der Pannenserie in den belgischen Atomkraftwerken sind wir gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung sehr beunruhigt und teilen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in der Städteregion Aachen und in den Niederlanden. Die Laufzeitverlängerung ist ein Irrweg. Die Reaktorblöcke müssen vom Netz. Endgültig.“
Die belgischen Atomkraftwerke Doel 1, Doel 2 und Tihange 1 wurden bereits zwischen 1974 und 1975 in Betrieb genommen und sollten nach belgischem Recht eigentlich 2015 vom Netz gehen. Durch eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung wurde die Laufzeit der Reaktoren bis 2025 verlängert.
Hohes Gefährdungspotential: Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich
Ein von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gemeinsam im Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt nun zum Ergebnis, dass es sich bei den Laufzeitverlängerungen faktisch um erhebliche Änderungen der ursprünglichen Genehmigungen handelt, für die nach Europäischen Richtlinien und der so genannten ESPOO-Konvention eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich gewesen wäre. An einem solchen Verfahren hätten unter Beachtung des grenzüberschreitenden Charakters auch die Nachbarstaaten beteiligt werden müssen. „Dies wurde jedoch von Belgien unterlassen“, kritisierte Minister Remmel.
Mit der Beschwerde wollen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erreichen, dass die EU-Kommission prüft, ob eine Vertragsverletzung vorliegt und daher ein entsprechendes Verfahren gegen Belgien eingeleitet werden muss.
Weitere Infos zum Thema Radioaktivität finden sich auf folgender Seite des Umweltministeriums:
https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-gesundheit/radioaktivitaet/
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