Für den sogenannten „Zechbau“, das an der Alfredbrücke geplante Bürohochhaus der Gustav-Zech-Stiftung ist vor der Errichtung ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, um überhaupt ein Baurecht zu schaffen. An dieser Stelle ist eine Bebauung ohne Bebauungsplan nicht möglich.
Auf Vorschlag und auf Wunsch der grünen Ratsfraktion wird dieser Bebauungsplan nun nicht als „normaler Bebauungsplan“ aufgestellt, der Baurecht für jeden Eigentümer schaffen würde, mit dem dann beispielsweise die Messe oder ein anderer Eigentümer ein Baurecht hätte, falls die Gustav-Zech-Stiftung das Vorhaben doch nicht durchführt, sondern statt dessen wird das Instrument des „vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ genutzt, das für die Stadt und damit auch die Stadtgesellschaft viele Vorteile bietet.… Weiterlesen