Mews: Innenstadtbelebung ist städteplanerische Aufgabe
Angesichts der Ergebnisse der aktuellen Studie des Kölner Rheingold-Institutes zur Essener Innenstadt erklärt Lisa Mews, Ratsfrau der Grünen sowie EMG ( Essener Marketing GmbH) Aufsichtsratsmitglied:
„Die Studie zeigt einmal mehr, dass die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt gesteigert werden muss. Dies ist nach Auffassung der Grünen aber in erster Linie eine städteplanerische Aufgabe. Mehr Wohnraum, die Umwandlung von Straßenraum in Platz für Fußgänger und für Grün sowie eine attraktive Gestaltung der Plätze tragen entscheidend zur Belebung der Innenstadt bei. Die Erwartungen an das von der Essener Marketing-Gesellschaft zu erstellende Innenstadtkonzept sollten nicht überfrachtet werden. Schließlich gibt es ja bereits ein Innenstadtkonzept aus dem Jahr 2007, das aber in weiten Teilen noch nicht umgesetzt wurde.
Wir Grüne setzen vielmehr auf kleine Umsetzungsschritte, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung ansetzen und die Selbstorganisation stärken. Beispielhaft ist für uns die Gestaltung des Weberplatzes mit selbst gebauten Kästen für Gemüse und Blumen.
Außerdem sollte der Ansatz des Kreativquartiers Nord-City mit der Ansiedlung einer Kreativ- und Künstlerszene auf die ganze Innenstadt ausgedehnt werden.“
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„Der 1957 verstorbene Künstler Will Lammert hat eine Würdigung als Namensgeber des Vorplatzes des Südwestfriedhofes verdient. Denn am Haupteingang des Südwestfriedhofes befinden sich in den Scheitelsteinen des Torbogens und in der Trauerhalle wichtige Frühwerke dieses Künstlers.
Will Lammert lebte von 1922 bis 1933 in Essen auf der Margarethenhöhe, wo er in der Künstlerkolonie ein Atelier bewohnte. Viele seiner plastischen Kunstwerke wurden während des Nationalsozialismus zerstört, da die Nazis sein künstlerisches Schaffen als `entartet´ verfemten. Zuletzt wurde sein Werk durch die Sonderausstellung `Aufbruch im Westen´ des Ruhr Museums über die Künstlerkolonie der Margarethenhöhe gewürdigt, die als eines der bedeutendsten künstlerischen Experimente im Ruhrgebiet gilt.
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