In der Sitzung vom 12. Mai hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen, einen Betrieb des Flughafens Essen/Mülheim mindestens bis zum Jahr 2024 abzusichern. Eine Vermarktung des Geländes soll erst im Jahr 2034 nach Aufgabe des Sportflugbetriebes durch den Aero-Club erfolgen. Am 22. Juni 2016 soll der Rat der Stadt Essen über die gleiche Vorlage abstimmen.
Dazu erklärt Ernst Potthoff, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion der Grünen:
„Mit diesem Beschluss hat der Mülheimer Rat faktisch einer Aufrechterhaltung des status quo am Flughafen bis zum Jahr 2034 fortgeschrieben. Dies ist für uns Grüne völlig inakzeptabel und widerspricht auch dem Essener Ratsbeschluss auf möglichst zeitnahe Schließung des Flughafens.
Wir können SPD und CDU im Essener Rat nur warnen, dieser Linie zu folgen. Damit wird auch die Chance vertan, dringend benötigte Flächenreserven für Wohnen und Gewerbe zu erschließen. Stattdessen verbleibt der Stadt ein Dauersubventionsgrab Flughafen, nun auch noch mit einer hälftigen Übernahme des bisher vom Land NRW geleisteten Verlustausgleichs.
Es ist höchst fahrlässig, sich beim weiteren Vorgehen auf das Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision zu stützen, dass an wesentlichen Stellen im Widerspruch zu dem von den Luftverkehrsexperten Lenz und Johlen erstellten Gutachten steht.
Das Gutachten von Lenz & Johlen zeigt z.B. ein Kostenrisiko für Essen und Mülheim auf, das von der Märkischen Revision verschwiegen wurde. Wer den Flughafen dauerhaft weiterführen möchte, kommt um eine millionenschwere Sanierung der maroden Entwässerung nicht herum. Lenz & Johlen kommen auch zu deutlich geringeren Rückzahlungspflichten bei Landesfördermitteln bei einer frühzeitigen Beendigung des Flugbetriebes.
Wir erwarten, dass die Entscheidung des Essener Rates in den August geschoben wird. Denn wenn das Land NRW Ende Juni den Rechtsstreit mit den Städten Essen und Mülheim gewinnt und es zur Auflösung der Flughafengesellschaft kommt, muss die Lage komplett neu bewertet werden. Bis dahin dürfen keine Fakten für einen Betrieb des Landeplatzes bis zum Jahr 2034 geschaffen werden.“
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