Grüne und CDU wollen Befreiung oder Rückerstattung von Sondernutzungsgebühren rechtlich prüfen lassen
In der letzten Ratssitzung haben wir beschlossen, die rechtlichen Möglichkeiten einer Befreiung oder Rückerstattung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu prüfen.
Hierzu Elke Zeeb, ordnungspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen:
„Wir wollen Veranstalterinnen und Veranstaltern im Rahmen des rechtlichen und finanziell Möglichen bei den Kosten entlasten. Neben den Gebühren sollten dabei auch die Kosten für die Sicherheit in den Blick genommen werden, die einen besonders hohen Kostenfaktor darstellen. Die Stadtverwaltung und die Essen Marketing GmbH werden daher gebeten, entsprechende Potentiale zur Kostenentlastung zu ermitteln.“
Luca Ducrée, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, ergänzt:
„Wir bitten die Stadtverwaltung darum, uns darzulegen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, in Zeiten der Corona-Pandemie Veranstalter von Sondernutzungsgebühren teilweise zu befreien oder bereits gezahlte Beträge zurückzuerstatten. Als Stärkungspaktkommune unterliegt die Stadt Essen besonderen Einschränkungen durch die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde in Bezug auf die eigenständige Reduzierung von Einnahmen. Daher möchten wir wissen, welche rechtlich abgesicherten Optionen bestehen, Veranstaltern finanziell entgegen zu kommen.“
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