Pressemitteilung I Betrieb des Alfried Krupp Krankenhauses Steele ist sichergestellt
Das Alfried Krupp Krankenhaus in Essen-Steele ist in finanzielle Schieflage geraten und hat ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht beantragt.
Angesichts der aktuellen Situation erklärt Sandra Schumacher, Co-Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen: „Wir haben die Nachricht der drohenden Insolvenz des Alfried Krupp Krankenhauses in Steele besorgt zur Kenntnis genommen. Beruhigend ist, dass keine Schließung bevorsteht, sondern eine Sanierung hin zu einer langfristigen und tragfähigen Ausrichtung der medizinischen Versorgung vor Ort angestrebt wird. Wir unterstützen die Initiative der Stadtspitze ausdrücklich, weitere drohende Klinik-Insolvenzen in Essen frühzeitig zu identifizieren und ein strategisches Bündnis in der Stadt aufzubauen.
Klar ist: die aktuellen, existenziellen Finanzierungsdefizite von Krankenhäusern sind kein Essener Problem, sondern deutschlandweite Realität. Erhebliche Steigerungen der Personal- und Energiekosten, inflationsbedingte Mehrkosten sowie rückläufige Fallzahlen setzen die Krankenhäuser unter massiven Druck.
Wir appellieren an Bund und Land, die dringend erforderliche Krankenhaus-Reform konsequent fortzuführen und damit den aktuellen kalten Strukturwandel einzudämmen. Bei alledem ist darauf zu achten, dass regionale Stärken auch wirklich zum Zuge kommen. Wir werden uns jedenfalls aktiv in den weiteren Prozess mit einbringen, immer mit dem Ziel, unsere Gesundheitsversorgung im gesamten Stadtgebiet patientengerecht und zukunftsfähig aufzustellen.“
Fabian Schrumpf MdL, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Der Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens steht vorerst für den Erhalt und in diesem Zuge für eine resiliente und zukunftsorientierte Neuausrichtung des Alfried Krupp Krankenhauses in Steele. Dem Verlust einer weiteren Klinik wird dadurch erfreulicherweise entgegengewirkt. Während des Verfahrens sind die Gehälter und Löhne der rund 700 dort beschäftigten Fachkräfte gesichert. Die medizinische Versorgung der Patienten wird uneingeschränkt und lückenlos fortgeführt.“
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