Städtische Förderung nur mit Bekenntnis zu unserer Rechts- und Werteordnung!

Pressemitteilung I

Der Rat der Stadt Essen soll die Stadtverwaltung in seiner Sitzung am 13.03.2024 mit der Erarbeitung neuer Leit- und Förderrichtlinien in den Bereichen der Integrationsarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe beauftragen.

Geregelt werden sollen vor allem die künftigen Spielregeln für Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung von Trägern und Institutionen.

Fabian Schrumpf MdL, Fraktionsvorsitzender der CDU-Ratsfraktion:

Alle Institutionen und Träger, mit denen die Stadt Essen derzeit oder künftig zusammenarbeitet, müssen sich nachweislich und zweifelsfrei zu unserer durch das Grundgesetz geschützten Rechts- und Werteordnung bekennen. Für uns schließt das auch ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels, als Teil unserer Staatsräson, ein. So schützen wir in Essen unser freiheitlich demokratisches Rechts- und Werteverständnis. Denn unsere Demokratie kann und muss sich gegen Rassismus, Extremismus von rechts wie von links, Antisemitismus und Islamismus wehren.“

Dirk Kalweit, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und integrationspolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion:

Für das Gelingen der Integration von zugewanderten Menschen in unsere Gesellschaft ist es erforderlich, dass die Integrationsmaßnahmenträger und Institutionen neben dem Rechtsrahmen auch zwingend unsere deutschen, europäischen und westlichen Werte und Normen vermitteln. Die städtische Zusammenarbeit soll daher schwerpunktmäßig mit jenen Gemeinden und Verbänden erfolgen, deren Imame an deutschen Universitäten aus- oder weitergebildet wurden.“

Sandra Schumacher, Co-Fraktionsvorsitzende der Ratsfraktion der Grünen: „Die Auseinandersetzungen um die Anerkennung der DITIB als Träger der freien Jugendhilfe, die letztlich mit ihrer Nichtanerkennung endete, machen deutlich, dass es hier eine Verfahrenslücke zu schließen gilt. Gerade wir Grüne hatten hier an die Amtsermittlungspflicht der Stadt erinnert und Antworten zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, zum Menschenbild in DITIB-Kinderbüchern und zum Antisemitismus eingefordert, die von der DITIB letztlich unbeantwortet blieben.

Menschenverachtenden Rassismus und Antisemitismus gibt es bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. So stellt sich die AfD scheinheilig auf die Seite Israels, um ihrem rechtsextremen Hass auf Menschen mit Migrationshintergrund einen demokratischen Anstrich zu geben. Die AfD ist jedoch die Partei, die schon vor gut 5 Jahren den Holocaust mit der Nazidiktatur als ‚Vogelschiss der Geschichte‘ unter den Teppich kehren wollte. Die größte Gefahr für unsere Demokratie ist die menschenunwürdige Politik der AfD.“

Stephan Neumann, Co-Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion der Grünen, ergänzt: „Wer das hohe Gut der Meinungsfreiheit in unserem Land missbraucht, um bestimmte Personengruppen zu diffamieren und zu erniedrigen, muss erleben, dass eine wehrhafte Demokratie rote Linien hat, die wir aktiv verteidigen werden. In solchen – und nur in solchen – Fällen ist die Kommune verpflichtet, entsprechende Ermittlungen anzustellen. Deshalb gibt es auch eine gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht für Antragsteller, berechtigte Zweifel an ihrer Verfassungstreue auszuräumen. Unser Antrag soll dafür sorgen, dass die Anerkennung als förderungswürdiger Träger, z.B. in der Jugendhilfe, nach transparenten Kriterien klar geregelt wird.“

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