Abstandsregelungen

Hilfe für Gaststätten in Corona-Zeiten

Zeeb: Außengastronomie auf öffentlichen Flächen und Parkplätzen ausweiten

Die Ratsfraktion der Grünen setzt sich in einem Ratsantrag für eine unbürokratische und zeitnahe Ausweitung von Betriebsflächen der Außengastronomie ein, um den Essener Gaststätten angesichts der wirtschaftlichen Einbußen während der Corona-Pandemie zu helfen. Dazu erklärt Elke Zeeb, ordnungspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen:

„Die Essener Gastronomiebetriebe brauchen wegen der existenzgefährdenden Einnahmeausfälle während der Corona-Pandemie schnelle und unbürokratische Hilfe. Den Betrieben sollte gestattet werden, die Außengastronomie auf angrenzenden Flächen zu erweitern. Dafür kommen insbesondere Parkplätze als auch andere öffentliche Flächen in Frage, natürlich mit den nötigen Mindestabständen für den Fuß- und Radverkehr.

Es sollte auch geprüft werden, ob zeitlich befristet keine Sondernutzungsgebühr sondern nur eine Bearbeitungsgebühr für die neuen Außengastronomieflächen erhoben werden kann.

Politik und Verwaltung sollten möglichst schnell eine Entscheidung treffen, denn für die Gastronomen hat die Freiluftsaison schon längst begonnen. Auch wenn zusätzliche Flächen den Verlust der letzten Wochen finanziell nicht vollständig ausgleichen können, so ist dieses Hilfspaket vor allem ein Zeichen für eine hohe Wertschätzung dieser Unternehmen in unserer Stadt.

Wir bringen den Gastronomiebetrieben mit den Lockerungen Vertrauen entgegen. Wir gehen davon aus, dass die Betriebe mit diesem Vertrauensvorschuss verantwortungsbewusst umgehen.“

 

Antrag der Ratsfraktion der Grünen im Worlaut:

TOP: Erweiterung von Betriebsflächen der Außengastronomie in der Corona-Pandemie

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal und Organisation empfiehlt, der Rat der Stadt Essen beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der coronabedingten schlechten wirtschaftlichen Situation des Gaststättengewerbes unbürokratisch und zeitnah Flächen für Außengastronomie im Stadtgebiet Essen zu genehmigen.

Dabei sollten folgende Kriterien – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel Mindestabstände, Durchgangsbreiten, Freihalten von Fluchtwegen oder Rettungswegen), Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnungen der Bundes- und Landesregierung sowie Einhaltung der Hygienevorschriften des Robert-Koch-Institutes – beachtet werden:

  1. Parkplätze vor den Gastronomien können für eine Außengastronomie genutzt werden.
  2. Öffentliche Bereiche (z.B. Bürgersteige, Plätze und Straßen) können genutzt werden.
  3. Private Flächen können genutzt werden, wenn der/die Eigentümer/in einverstanden ist.
  4. Nebenflächen neben dem Gastronomiebetrieb können genutzt werden, wenn es keine Beeinträchtigung gibt (Nutzung bis 22.00 Uhr).
  5. Baumscheiben sind frei zu halten.
  6. Es soll geprüft werden, ob keine Sondernutzungsgebühr sondern nur eine Bearbeitungsgebühr für die neuen Außengastronomieflächen erhoben werden kann.

Begründung:

Die Corona Pandemie trifft viele Gastronomen in Essen besonders schwer. Trotz des guten Wetters in den vergangenen Tagen und Wochen durften diese auf Grund der Maßnahmen zum Schutze der Gesellschaft vor dem Covid-19 Virus keine Gäste empfangen. Um diese schwere Zeit überbrücken zu können, hat der Bund und das Land Hilfsprogramme aufgestellt. Diese Hilfsprogramme helfen den Gastronomen allerdings nur bedingt in der aktuellen Krise. Mit den Erleichterungen für Außengastronomie sowie dem Erlass von möglichen Gebühren sollen finanzielle Ausgleichsmöglichkeiten geschaffen werden. Durch die Erweiterung von Betriebsflächen der Außengastronomie können mehr Gäste bewirtet werden. Dabei soll insbesondere darauf geachtet werden, dass diese Art der Hilfe den Gastronomen unbürokratisch und möglichst schnell zu Gute kommt.

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